Gertrud Moser, ..........................(Adresse)
Gertrud Moser,
..........................(Adresse)
Polizeirevier Weil am Rhein
z.Hd. Herrn ....... Lindermer
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
28. November 2017
Ihr heutiger persönlicher Besuch bei mir,
weil mich meine Nachbarin-X und eventuell weitere
Familienmitglieder mich wegen Beleidigung angezeigt haben
Sehr geehrter Herr Lindermer., sehr geehrter Herr R...........
sehr geehrte Damen und Herren,
diese Anzeige gegen mich betrifft vermutlich den Vorfall am
Mittwochmorgen (22.11.2017) etwa vor oder kurz nach 8 Uhr.
Ich habe gerade mein Auto teilweise ausgeräumt, weil ich
einen Werkstatt-Termin wegen meines defekten Auspuffs hatte.
Nachbarin-X kam mit
ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem sie und ihre Familie
wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen: "Wann nehmen Sie endlich
Ihre Falschaussagen zurück. Jeden Morgen wache ich wie unter
einem Schock auf."
Sie hat darauf nicht reagiert.
Zeitlich parallel kam auf der Straße von oben ein Mitarbeiter
des gegenüberliegenden Steuerberatungsunternehmens und betrat
das Gebäude.
Diagonal gegenüber erschien die Schwiegermutter Frau
Nachbarn-X senior am Fenster und rief mir einiges zu.
Was sie mir zugerufen hat, bitte ich die Polizei sie selbst zu
befragen.
Aus dem Gebäude des Steuerberaters erschien eine
Mitarbeiterin, die mir u.a. zurief, ich solle doch mal zum Arzt
gehen. Ich antwortete sinngemäß, dass ich schon beim Arzt
aufgrund meines Rechtsfalls bin. Außerdem gestehe ich mir das
Recht zu, meine Nachbarin an ihre Falschaussagen zu erinnern,
unter denen ich seit Jahren in einen umfangreichen Rechtsfall
gekommen bin.
Dann kam plötzlich der Ehemann von
Nachbarin-X mit seinem
schwarzen Pkw.
Ich fuhr weg und bemerkte, dass er mir wütend etwas hinter mir
herrief.
Dessen Inhalt kann ja die Polizei selbst von ihm ermitteln.
Oben an der Blauenstraße standen zwei Hundebesitzerinnen, die
ich durch gelegentliche Kontakte persönlich kenne. Ich hatte den
Eindruck, dass sie den Vorfall mitbekommen haben. Ich hielt an
und fragte sie danach. Sie hatten aber inhaltlich nichts
mitbekommen. Ich wies nur sinngemäß darauf hin, dass es wohl
bekannt ist, dass ich Ärger mit meinen Nachbarn habe, dass ich
von Anwälten betrogen wurde und dass es vermutlich um mein
Grundstück geht.
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Letztes Jahr gab es ein ähnliches Ereignis am 16.09.2016,
das ich auf meiner Homepage dokumentiert habe:
Treffe Nachbarin-X
abends ca. 19.30 h auf der Straße neben meinem Grundstück. (Es
gibt zwei Johann-Peter-Hebel-Straßen-Abschnitte an meinem
Grundstück). Ich schaue Sie an und frage: "So wann gibt's
denn endlich eine Entschuldigung oder Genugtuung?"
Sie läuft wortlos mit ihrem Hund weiter. Immerhin hat er mich
nicht angebellt wie er es sonst öfters tut.
Die Benutzung dieser Nebenstraße ist für sie nicht unbedingt
notwendig und könnte zuweilen eine Provokation von ihr sein.
Aber dabei kann sie feststellen, ob ich im Garten bin.
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An meinem Grundstück sind Schilder, die auf meinen
ungerechten Rechtsfall hinweisen. Auf meiner Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de ist bei den
Ereignis-Schaltfläche vermerkt, wann ich bestimmte Schilder
aufgehängt habe.
Diese Schilder sind mir peinlich. Aber sie sind
eine Demonstration gegen die Ungerechtigkeiten, die ich seit
2009 durch einen Polizeibericht von Ihrem Kollegen Böning im
Auftrag von Nachbarin-X
zu ertragen habe.
Dabei ist so ziemlich alles schiefgegangen, was schiefgehen
kann.
Am 05.02.2017 habe ich zwei Schilder mit folgendem Inhalt
aufgehängt
Am 20.02.2017 habe ich sie wieder abgehängt.
Am 19.05.2017 habe ich wieder zwei Schilder am Zaun
aufgehängt, um meine Verzweiflung öffentlich auszudrücken.
Am 29.05.2017 habe ich das Schild mit dem 8. Gebot
aufgehängt:
Du sollst nicht
falsch gegen Deiner Nächsten aussagen!
|
Am 06.06.2017 habe ich eine andere Version des 8. Gebots
aufgehängt, wobei das Bildsymbol das Wort Jehova bzw. Gott
bedeutet.
(Bild fehlt)
8. Gebot:
Du sollst nicht
falsch gegen Deiner Nächsten aussagen!
|
Am 19.07.2017 habe ich das folgende Schild aufgehängt:
Es ergänzt das 8. Gebot. Wenn man das 8. Gebot nicht
einhält,
dann ist man ein hinterhältiges, bösartiges Lügerluder.
Ansonsten bist Du
ein hinterhältiges, bösartiges Lügenluder,
das sein Opfer in einen langsamen Tod mobbt! |
Dazu gibt es auf meiner Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm einen
Überblick, was mir die
Nachbarin-X und teilweise auch ihr Mann mir zu Unrecht
vorwerfen.
Meine Fall-Homepage belegt, dass mir seit 2009 jegliche
Rechte zu meinen Gunsten von den beteiligten staatlichen
Institutionen verweigert wurden.
Es gibt auch Berichte auf der Homepage, wie ich unter diesem
langjährigen Rechtsfall leiden muss. Damit ist belegt, dass ich
sicher vorzeitig durch diese vielen Belastungen sterben muss.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlage:
Ein
unbeantworteter Brief vom Steuerberater
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