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    | Polizeivermerk vom 28.11.2017 mit falschen AngabenAbschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom 
		Foto , AS 23
 Erst etwa nach 5 Wochen in den Akten entdeckt.
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				| Polizeipräsidium Freiburg Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
 Basler Str. 7
 79576 Weil am Rhein
 | Weil am Rhein, 28.11.2017 Telefon: 07621 ..............
 Durchwahl: 07721 ......
 Sachbearbeiter: L........
 Az: ST/2209853/2017
 |  
 
			
				| Vermerk Ich habe heute zusammen 
				mit PK ........... Frau MOSER zu Hause aufgesucht, um sie zur 
				Sache zu befragen und ggf. zu vernehmen. Frau MOSER hat einen psychisch instabilen Eindruck auf uns 
				gemacht. Sie bekam sofort Tränen in die Augen, als ich ihr sagte 
				um was es geht.  Sie fing an zu zittern und war sichtbar hochgradig aufgeregt.
				 Frau MOSER war in ihrem Redefluss nicht zu bremsen und wollte 
				uns ausführlich darlegen, dass sie sowohl von der Polizei, als 
				auch von der Justiz und anderen Behörden verfolgt und nicht 
				ernst genommen.  Sie wollte uns permanent über ihre Homepage und der Inhalte 
				berichten und war für ein sachliches Gespräch nicht zugänglich. Eine Vernehmung war in diesem Zustand nicht sinnvoll. Sie 
				wurde darüber belehrt, dass sie als Beschuldigte auch das Recht 
				hat sich schriftlich zu äußern.  Nach nochmaligem ausuferndem Monolog sagte sie dass sie das 
				tun wird. L........, POK |  
 
			
				| GM-Kommentar: Es ist entsetzlich, wenn die Polizei zu 
				zweit mich plötzlich ohne Vorankündigung zu Hause aufsucht und 
				dann einen Bericht bzw. Vermerk mit Falschaussagen macht. Von diesem Vermerk mit Falschaussagen erfuhr ich erst am 4. 
				Januar 2018 im Rahmen meiner Akteneinsicht per Foto beim 
				Amtsgericht Lörrach. |  
 
 
	
  
    | Anlage S 11 an das Amtsgericht 
		Lörrach |  
 
			
				|  Anlage S 11 Moser-Adresse...............
 Persönliche Abgabe an der Infothek Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
   79539 Lörrach Montag, 
				10. Januar 2018 
				31 Cs 86 Js 17536/17 In dem Strafverfahren gegen
				G........................ Moser
 wegen Beleidigung
 
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				| Hier: | Stellungnahme und Berichtigung 
				des Polizeivermerks vom 28.11.2017 von POK ....... L........ Az: ST/2209853/201
 
 
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				| Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom 
				Foto. Textteile davon umrahmt |  
 
			
				| 1. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| AS 23 |  
						| Polizeipräsidium Freiburg Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
 Basler Str. 7
 79576 Weil am Rhein
 Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7
 | Weil am Rhein, 
						28.11.2017Telefon: 07621 .......
 Durch: 07721 ....
 Sachbearbeiter: L........
 Az: ST2209853/2017
 |  
						| Vermerk
 Ich habe heute zusammen mit PK ......... 
						Frau MOSER zu Hause aufgesucht, um sie zur Sache zu 
						befragen und ggf. zu vernehmen.
 |  |  
				| 1. | Kommentar von 
				G. Moser: |  
				|  | Wahre oder falsche Aussage, wenn die nachfolgenden Kommentare und Stellungnahmen zum 
				restlichen Vermerk berücksichtigt werden.
 
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				|  |  
				|  |  
 
			
				| 2. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| Frau MOSER hat einen psychisch instabilen Eindruck auf 
						uns gemacht. Sie bekam sofort Tränen in die Augen, als 
						ich ihr sagte um was es geht. Sie fing an zu zittern und 
						war sichtbar hochgradig aufgeregt. |  |  
				| 1. | Kommentar von G. Moser: |  
				|  | Unwahre Aussage, 
 |  
				|  | a) | Da meine Klingel defekt ist, hat 
				mich Herr L........ mit seinem Handy angerufen. So habe ich 
				erfahren, dass die Polizei vor meinem Tor steht und bin sofort 
				nach unter über meine Keller-Eingangstür hinausgegangen. Weil 
				es regnete, wollte Herr L........ mit mir unter dem Dach 
				über der Kellertür sprechen. Selbstverständlich konnten Herr 
				L......... und Herr ............... unter dem Dach sich vor 
				dem Regen schützen.Um eine angemessene Distanz zu beiden Polizisten zu haben, 
				stellte ich mich etwas außerhalb des Dachs hin.
 Dabei bemerkte ich: "Wenn ich nass werde, ist das nicht so 
				schlimm."
 
 |  
				|  | b) | Herr L......... wollte 
				persönliche Angaben von mir. Soweit ich das erkennen konnte, 
				hatte er ein Formular in der Hand. So in etwa habe ich dann zu ihm gesagt: "Geben Sie mir das.
 Wenn ich das ausfülle, geht es schneller."
 Mir ist bekannt, dass man grundsätzlich der Polizei seine 
				persönlichen Daten mitteilen muss.
 Natürlich hat mir HerrL........ nicht das Schriftstück 
				gegeben und so habe ich ihm mein Geburtsdatum mitgeteilt.
 
 |  
				|  | c) | Ich erfuhr, dass es eine Anzeige 
				wegen Beleidigung gibt, mehr nicht. 
 |  
				|  | d) | Jetzt weiß ich nicht mehr, ob in 
				diesem Text die Reihenfolge b) und c) richtig ist, oder ob sie 
				vertauscht werden müssen. 
 |  
				|  | e) | Dann fragt ich Herrn L........, 
				ob ich das sehen darf, was er in der Hand hat. Er rückte etwas 
				ab und hielt das Schriftstück etwas steiler, damit ich nichts 
				erkennen konnte. 
 |  
				|  | f) | Dann nannte er mir eine Aussage, 
				die ich angeblich geäußert haben sollte. Hauptbestandteil dieser Aussage war:
 "Du Lügenluder. Jeden Morgen wache ich auf und habe einen 
				Schock."
 Spontan musste ich lachen, weil dies nicht die erste 
				Falschaussage über mich war, wie auf diversen Seiten in 
				verschiedenen Akten belegt ist.
 
 Ich habe diese Aussage wie folgt, korrigiert:
 "Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
 Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock.
 
 |  
				|  | g) | Zum Thema Homepage weiß ich nicht 
				mehr, ob ich oder Herr L........ davon angefangen hat. Auf 
				alle Fälle hat er sich eine der drei Homepages zum Rechtsfall 
				bzw. zum Thema "Gerichtliches Betreuungsverfahren" angeschaut. 
				Er wusste daher, dass ich in einem umfangreichen, langjährigen 
				Rechtsfall bin. Daher gibt es auch viele Informationen und 
				Seiten. U.a. sagte er: "Da braucht man ja zwei Tage, um die zu 
				lesen".Da ich vom Polizeibesuch u.a. meiner Freundin erzählt habe, ging 
				es darum, ob 2 Tage überhaupt ausreichen, um sie zu lesen.
 Ich kenne diese Zeit natürlich auch nicht.
 Denkbar wäre auch eine Zeitspanne von einem Monat.
 
 |  
				|  | h) | Den beiden Polizeibeamten habe ich 
				dann mitgeteilt, dass ich schon überlegt habe, ob ich auch einen 
				Bericht an die Polizei schicken soll. Das akzeptierte Herr L......... mit der sinngemäßen 
				Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine 
				Visitenkarte von ihm.
 
 |  
				|  | i) | Gegen Gesprächsende fing ich an zu 
				weinen und nicht sofort. 
 |  
				|  | j) | Die Polizeibeamten gingen dann zum 
				Tor hinaus. Herr ........ fotografierte meine 3 Schilder neben dem Eingang.
 Dabei teilte ich sehr ruhig beiden mit, dass ich früher mal sehr 
				großen Respekt vor der Polizei hatte.
 
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				|  | k) | Weil die Schilder von PK .......... 
				fotografiert wurden, bekam ich den Eindruck, dass diese Schilder 
				in der Anzeige eine Rolle gespielt haben. Daher bin ich in der späteren Stellungnahme (am gleichen Tag) 
				ausführlich auf diese Schilder eingegangen.
 Nach der Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 habe ich 
				festgestellt, dass dieses Thema nicht in der Anzeige enthalten war.
 Durch meine Unkenntnis von dem Anzeigeninhalt bin ich 
				ausführlich auf dieses Thema eingegangen.
 
 |  
				|  | l) | Die Beschreibung, dass ich 
				psychisch einen instabilen Eindruck gemacht habe, kann nicht 
				wahr sein. Natürlich hat mich dieser Polizeibesuch belastet, 
				weil ich von einer neuen Falschaussage von der 
				AE Nachbarin-X 
				erfahren habe. Davon gibt es genug (Anlage S 6) Ich habe ja noch am gleichen Nachmittag meine Stellungnahme 
				geschrieben. Im Nachhinein habe ich kleine Tipp- oder 
				Ausdrucksfehler gefunden. Außerdem habe ich unter der Nummer, 
				die auf der Visitenkarte von POK L........  stand, angerufen.Es meldete sich ein Kollege, und ich fragte, ob die Polizei 
				einen PDF-Brief per Email akzeptiert.
 
 |  
 
			
				| 3. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| Frau MOSER war in ihrem Redefluss nicht 
						zu bremsen und wollte uns ausführlich darlegen, dass sie 
						sowohl von der Polizei, als auch von der Justiz und 
						anderen Behörden verfolgt und nicht ernstgenommen. Sie 
						wollte uns permanent über ihre Homepage und der Inhalte 
						berichten und war für ein sachliches Gespräch nicht 
						zugänglich. Eine Vernehmung war in diesem Zustand nicht 
						sinnvoll. |  |  
				| 3. | Kommentar von G. Moser: |  
				|  | Unwahre Aussage, 
				die durch meinen 2. Kommentar berichtigt wurde. Meine Homepage 
				ist informativ genug.  Meine angebliche Aussage, dass ich von Behörden verfolgt und 
				nicht ernst genommen werde, ist falsch.Eine derartige Aussage ist auch auf meiner Homepage nicht zu 
				finden.
 Es gibt aber eine unterstellende, falsche Aussage der 
				Gegenpartei in einer Akte, nach der ich von Behörden verfolgt 
				werde:
 |  
				|  |  | Az 86 Js 7931/13 vom Aug. 2013, 
				AS 1 und 7 Strafanzeige der Rechtsanwältin (von Nachbarin-X)
 im Auftrag der AE Nachbarin-X
				"Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten 
				verfolgt und bedroht."
 Mit "Sie" ist "Gertrud Moser" gemeint.
 Auf meiner Homepage existiert dazu mein folgender Kommentar:
 Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche 
				Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.
 
 |  
 
			
				| 4. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| Sie wurde darüber belehrt, dass sie als 
						Beschuldigte auch das Recht hat sich schriftlich zu 
						äußern. |  |  
				| 4. | Kommentar von 
				G. Moser: |  
				|  | Es erfolgte keine solche 
				Belehrung. Wiederholung von 2. h) Den beiden Polizeibeamten habe ich dann mitgeteilt, dass ich 
				schon überlegt habe, ob ich auch einen Bericht an die Polizei 
				schicken soll.
 
 Das akzeptierte Herr L........ mit der sinngemäßen 
				Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine 
				Visitenkarte von ihm.
 
 Diese Behauptung macht auch keinen Sinn.
 Wenn ich nicht den genauen Inhalt der Anzeige kenne, dann kann 
				ich mich auch nicht schriftlich dazu äußern, selbst wenn ich das 
				Recht dazu haben sollte.
  
				 |  
 
			
				| 5. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| Nach nochmaligem ausuferndem Monolog 
						sagte sie dass sie das tun wird. |  |  
				| 5. | Kommentar von 
				G. Moser: |  
				|  | Unwahre Aussage, die ich als 
				Beleidigung empfinde.. 
 |  
 
			
				| 6. Textteil des 
				Vermerks: 
					
						| L........, POK und zugehörige 
						Unterschrift |  |  
				| 6. | Kommentar von 
				G. Moser: |  
				|  | Bestätigung, dass POK L........  
				diesen Text verfasst hat. 
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				| Abschließende Stellungnahme: 
				Über den Polizeibesuch habe ich mir anschließend Gedanken 
				gemacht und auch anderen Personen davon erzählt. Vom Polizeibesuch habe ich auch einem mir nicht namentlich 
				bekannten Mann erzählt, den ich ab und zu beim Spaziergang mit 
				meiner Hündin treffe. Daher kennt er Teile von meinem Fall und 
				ich weiß auch, dass er umfangreiche Rechtskenntnisse hat. 
				Er war 
				der Ansicht, dass ich auf die Polizei hereingefallen bin, weil 
				ich gar nicht bei einem überraschenden Besuch von der Polizei 
				aussagen muss. Schon gar nicht, wenn ich nur die Information 
				bekomme, dass es eine Anzeige wegen Beleidigung gibt. Also bin ich auf die Polizei hereingefallen und zwar so 
				drastisch, weil ich hier wichtige Berichtigungen geschrieben habe bzw. 
				schreiben musste.
 Erst am 04.01.2018 habe ich bei einer Akteneinsicht per Foto 
				von diesem Vermerk erfahren.  Am 30.12.2017 hatte ich eine Vorahnung, dass ich der Polizei 
				nicht trauen konnte und habe daher eine Email mit PDF-Brief an 
				Herrn L......... geschickt.Anlage S 12
 Dieses Schreiben habe ich bei der Akteneinsicht nicht 
				vorgefunden.
 DieseG. Moser
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				| GM-Kommentar: Aufgrund des zeitlichen Druck durch die sehr 
				später Akteneinsicht und dem Ende der Einspruchsfrist sind hier 
				teilweise Schreibfehler, Grammatikfehler und ähnliches 
				enthalten. |  
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