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Anlage S 11 an das Amtsgericht
Lörrach
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Anlage S 11
Moser-Adresse...............
Persönliche Abgabe an der Infothek
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Montag,
10. Januar 2018
31 Cs 86 Js 17536/17 In dem Strafverfahren gegen
G.......... Moser
wegen Beleidigung
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Hier: |
Stellungnahme und Berichtigung
des Polizeivermerks vom 28.11.2017
von POK ....... L............ Az: ST/2209853/201
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Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom
Foto. Textteile davon umrahmt |
1. Textteil des
Vermerks:
AS 23 |
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 |
Weil am Rhein,
28.11.2017
Telefon: 07621 .......
Durch: 07721 ....
Sachbearbeiter: Lindermer
Az: ST2209853/2017 |
Vermerk
Ich habe heute zusammen mit PK .........
Frau MOSER zu Hause aufgesucht, um sie zur Sache zu
befragen und ggf. zu vernehmen.
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1. |
Kommentar von
G. Moser: |
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Wahre oder falsche Aussage,
wenn die nachfolgenden Kommentare und Stellungnahmen zum
restlichen Vermerk berücksichtigt werden.
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2. Textteil des
Vermerks:
Frau MOSER hat einen psychisch instabilen Eindruck auf
uns gemacht. Sie bekam sofort Tränen in die Augen, als
ich ihr sagte um was es geht. Sie fing an zu zittern und
war sichtbar hochgradig aufgeregt. |
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1. |
Kommentar von G. Moser: |
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Unwahre Aussage,
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a) |
Da meine Klingel defekt ist, hat
mich Herr Lindermer mit seinem Handy angerufen. So habe ich
erfahren, dass die Polizei vor meinem Tor steht und bin sofort
nach unter über meine Keller-Eingangstür hinausgegangen. Weil
es regnete, wollte Herr Lindermer mit mir unter dem Dach
über der Kellertür sprechen. Selbstverständlich konnten Herr
Lindermer und Herr R............. unter dem Dach sich vor
dem Regen schützen.
Um eine angemessene Distanz zu beiden Polizisten zu haben,
stellte ich mich etwas außerhalb des Dachs hin.
Dabei bemerkte ich: "Wenn ich nass werde, ist das nicht so
schlimm."
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b) |
Herr Lindermer wollte
persönliche Angaben von mir. Soweit ich das erkennen konnte,
hatte er ein Formular in der Hand.
So in etwa habe ich dann zu ihm gesagt: "Geben Sie mir das.
Wenn ich das ausfülle, geht es schneller."
Mir ist bekannt, dass man grundsätzlich der Polizei seine
persönlichen Daten mitteilen muss.
Natürlich hat mir Herr Lindermer nicht das Schriftstück
gegeben und so habe ich ihm mein Geburtsdatum mitgeteilt.
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c) |
Ich erfuhr, dass es eine Anzeige
wegen Beleidigung gibt, mehr nicht.
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d) |
Jetzt weiß ich nicht mehr, ob in
diesem Text die Reihenfolge b) und c) richtig ist, oder ob sie
vertauscht werden müssen.
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e) |
Dann fragt ich Herrn Lindermer,
ob ich das sehen darf, was er in der Hand hat. Er rückte etwas
ab und hielt das Schriftstück etwas steiler, damit ich nichts
erkennen konnte.
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f) |
Dann nannte er mir eine Aussage,
die ich angeblich geäußert haben sollte.
Hauptbestandteil dieser Aussage war:
"Du Lügenluder. Jeden Morgen wache ich auf und habe einen
Schock."
Spontan musste ich lachen, weil dies nicht die erste
Falschaussage über mich war, wie auf diversen Seiten in
verschiedenen Akten belegt ist.
Ich habe diese Aussage wie folgt, korrigiert:
"Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock.
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g) |
Zum Thema Homepage weiß ich nicht
mehr, ob ich oder Herr Lindermer davon angefangen hat. Auf
alle Fälle hat er sich eine der drei Homepages zum Rechtsfall
bzw. zum Thema "Gerichtliches Betreuungsverfahren" angeschaut.
Er wusste daher, dass ich in einem umfangreichen, langjährigen
Rechtsfall bin. Daher gibt es auch viele Informationen und
Seiten. U.a. sagte er: "Da braucht man ja zwei Tage, um die zu
lesen".
Da ich vom Polizeibesuch u.a. meiner Freundin erzählt habe, ging
es darum, ob 2 Tage überhaupt ausreichen, um sie zu lesen.
Ich kenne diese Zeit natürlich auch nicht.
Denkbar wäre auch eine Zeitspanne von einem Monat.
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h) |
Den beiden Polizeibeamten habe ich
dann mitgeteilt, dass ich schon überlegt habe, ob ich auch einen
Bericht an die Polizei schicken soll.
Das akzeptierte HerrLindermer mit der sinngemäßen
Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine
Visitenkarte von ihm.
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i) |
Gegen Gesprächsende fing ich an zu
weinen und nicht sofort.
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j) |
Die Polizeibeamten gingen dann zum
Tor hinaus.
Herr R........ fotografierte meine 3 Schilder neben dem Eingang.
Dabei teilte ich sehr ruhig beiden mit, dass ich früher mal sehr
großen Respekt vor der Polizei hatte.
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k) |
Weil die Schilder von PK .
fotografiert wurden, bekam ich den Eindruck, dass diese Schilder
in der Anzeige eine Rolle gespielt haben.
Daher bin ich in der späteren Stellungnahme (am gleichen Tag)
ausführlich auf diese Schilder eingegangen.
Nach der Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 habe ich
festgestellt,
dass dieses Thema nicht in der Anzeige enthalten war.
Durch meine Unkenntnis von dem Anzeigeninhalt bin ich
ausführlich auf dieses Thema eingegangen.
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l) |
Die Beschreibung, dass ich
psychisch einen instabilen Eindruck gemacht habe, kann nicht
wahr sein. Natürlich hat mich dieser Polizeibesuch belastet,
weil ich von einer neuen Falschaussage von der AE
Nachbarin-X
erfahren habe. Davon gibt es genug (Anlage S 6)
Ich habe ja noch am gleichen Nachmittag meine Stellungnahme
geschrieben. Im Nachhinein habe ich kleine Tipp- oder
Ausdrucksfehler gefunden. Außerdem habe ich unter der Nummer,
die auf der Visitenkarte von POK Lindermer stand, angerufen.
Es meldete sich ein Kollege, und ich fragte, ob die Polizei
einen PDF-Brief per Email akzeptiert.
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3. Textteil des
Vermerks:
Frau MOSER war in ihrem Redefluss nicht
zu bremsen und wollte uns ausführlich darlegen, dass sie
sowohl von der Polizei, als auch von der Justiz und
anderen Behörden verfolgt und nicht ernstgenommen.
Sie
wollte uns permanent über ihre Homepage und der Inhalte
berichten und war für ein sachliches Gespräch nicht
zugänglich. Eine Vernehmung war in diesem Zustand nicht
sinnvoll. |
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3. |
Kommentar von G. Moser: |
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Unwahre Aussage,
die durch meinen 2. Kommentar berichtigt wurde. Meine Homepage
ist informativ genug.
Meine angebliche Aussage, dass ich von Behörden verfolgt und
nicht ernst genommen werde, ist falsch.
Eine derartige Aussage ist auch auf meiner Homepage nicht zu
finden.
Es gibt aber eine unterstellende, falsche Aussage der
Gegenpartei in einer Akte, nach der ich von Behörden verfolgt
werde:
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Az 86 Js 7931/13 vom Aug. 2013,
AS 1 und 7
Strafanzeige der Rechtsanwältin (von Nachbarin-X)
im Auftrag der AE Nachbarin-X
"Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten
verfolgt und bedroht."
Mit "Sie" ist "Gertrud Moser" gemeint.
Auf meiner Homepage existiert dazu mein folgender Kommentar:
Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche
Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.
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4. Textteil des
Vermerks:
Sie wurde darüber belehrt, dass sie als
Beschuldigte auch das Recht hat sich schriftlich zu
äußern. |
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4. |
Kommentar von
G. Moser: |
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Es erfolgte keine solche
Belehrung. Wiederholung von 2. h)
Den beiden Polizeibeamten habe ich dann mitgeteilt, dass ich
schon überlegt habe, ob ich auch einen Bericht an die Polizei
schicken soll.
Das akzeptierte Herr Lindermer mit der sinngemäßen
Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine
Visitenkarte von ihm.
Diese Behauptung macht auch keinen Sinn.
Wenn ich nicht den genauen Inhalt der Anzeige kenne, dann kann
ich mich auch nicht schriftlich dazu äußern, selbst wenn ich das
Recht dazu haben sollte.
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5. Textteil des
Vermerks:
Nach nochmaligem ausuferndem Monolog
sagte sie dass sie das tun wird. |
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5. |
Kommentar von
G. Moser: |
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Unwahre Aussage, die ich als
Beleidigung empfinde..
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6. Textteil des
Vermerks:
Lindermer, POK und zugehörige
Unterschrift |
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6. |
Kommentar von
G. Moser: |
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Bestätigung, dass POK Lindermer.
diesen Text verfasst hat.
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Abschließende Stellungnahme:
Über den Polizeibesuch habe ich mir anschließend Gedanken
gemacht und auch anderen Personen davon erzählt.
Vom Polizeibesuch habe ich auch einem mir nicht namentlich
bekannten Mann erzählt, den ich ab und zu beim Spaziergang mit
meiner Hündin treffe. Daher kennt er Teile von meinem Fall und
ich weiß auch, dass er umfangreiche Rechtskenntnisse hat. Er war
der Ansicht, dass ich auf die Polizei hereingefallen bin, weil
ich gar nicht bei einem überraschenden Besuch von der Polizei
aussagen muss. Schon gar nicht, wenn ich nur die Information
bekomme, dass es eine Anzeige wegen Beleidigung gibt.
Also bin ich auf die Polizei hereingefallen und zwar so
drastisch,
weil ich hier wichtige Berichtigungen geschrieben habe bzw.
schreiben musste.
Erst am 04.01.2018 habe ich bei einer Akteneinsicht per Foto
von diesem Vermerk erfahren.
Am 30.12.2017 hatte ich eine Vorahnung, dass ich der Polizei
nicht trauen konnte und habe daher eine Email mit PDF-Brief an
Herrn Lindermer. geschickt.
Anlage S 12
Dieses Schreiben habe ich bei der Akteneinsicht nicht
vorgefunden.
Diese
G. Moser |
GM-Kommentar: Aufgrund des zeitlichen Druck durch die sehr
später Akteneinsicht und dem Ende der Einspruchsfrist sind hier
teilweise Schreibfehler, Grammatikfehler und ähnliches
enthalten. |
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