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Erfolgloser, weil nicht
erlaubter (?) Brief
an den Europäischen
Gerichtshof
Veröffentlicht am 1. Nov. 2017
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Brief per Einschreiben am 18.09.2017
weggeschickt. Gewicht: 226 g Problem: Bei einer
vom Europäischen Gerichtshof abgelehnten Beschwerde hatte man
keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Daher wurde dieser
Brief(inhalt) vermutlich sofort nach Eingang geschreddert. Die
Adressatin hat ihn vermutlich nicht gelesen. |
Moser-Adresse .....
Per Einschreiben und in zweifacher
Ausfertigung
Vice-Présidente
European Court of Human Rights
Mme Prof. Dr. Angelika Nußberger
F-67075 Strasbourg cedex
Binzen, 18. September 2017
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
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1. |
Begründung, warum ich mich an Sie wende:
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Geltende Gesetze werden im Laufe der Zeit geändert,
weil neuartige Rechtsprobleme entstehen.
Das gilt m.E. auch für die Europäischen
Menschenrechtskonvention.
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Ich bitte Sie als Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs
um Hilfe, weil Sie die deutsche Sprache beherrschen und dort in
einer Führungsposition sind.
Sie wissen natürlich auch, dass Gesetze in den Staaten und
Staatenvereinigungen einem Wandel unterliegen.
Wenn es neue, ungerechte Fälle gibt, reichen die
bisherigen Gesetze nicht immer aus, um Gerechtigkeit für die
Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.
Dann werden Gesetze geändert, z.B. durch die
Auswirkungen des heutigen Masseneinsatzes von Computern und
ähnlichen Geräten, wie Smartphones.
Für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gibt es
eine bestimmte Anzahl von Bedingungen und Voraussetzungen.
Dazu gehört, dass man im eigenen Land zuerst bis zur höchsten
Instanz geklagt hat.
Das ist aber nur möglich, wenn man gute Anwälte zur Seite
hat.
Das ist mir nicht gelungen. Im Dezember 2016 bin ich daher
mit meiner allein erstellten, umfangreichen Beschwerde vom
Oktober 2016 beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. (Beschwerde
Nr. 52000/16)
Diese Beschwerde enthält aber nicht nur in meine
Interessen.
Ich vertrete meines Erachtens auch die Anliegen vieler anderer
Bürger/innen,
die sich nicht angemessen wehren können.
Meine Beschwerde enthält auch Vorschläge für rechtliche
Verbesserungen.
Daher sollte die Beschwerde 52000/16 nächsten Monat nicht
vernichtet, sondern beachtet werden.
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2. |
Einiges über mich
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Ich bin Diplom-Handelslehrerin, Oberstudienrätin im Ruhestand,
mit den ehemaligen Fächern Betriebswirtschaftslehre, Mathematik
und Datenverarbeitung.
Jahrgang 1952.
Außerdem besitze ich überdurchschnittliche Fähigkeiten und
Kenntnisse zur Alltagsbewältigung (Haushalt, Garten, Botanik,
Heimwerken, Internet usw.)Mein Leben wird allerdings durch
meinen umfangreichen, ungerechten Rechtsfall beherrscht, der
mich sicher seit 2009 durch die vielen Demütigungen langsam
umbringt.
Jahrzehntelange habe ich an einem umfangreichen, neuartigen
Mathematik-Lexikon gearbeitet, das für Verlage zu
unwirtschaftlich war. Mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung
wäre ich in der Lage gewesen, seit 2011 selbst ein mehrbändiges,
druckreifes Exemplar zu erstellen.
2011 habe ich die Arbeit endgültig eingestellt und
konzentrierte mich auf meinen Rechtsfall. Ich wollte endlich
Gerechtigkeit für mich haben. Daraus ist nichts geworden. Es
wurde alles noch schlimmer und ich musste mich für den
Rechtsfall verschulden.
Es ist ein täglicher Albtraum
mit einer Entmündigungsakte zu leben,
die durch unbewiesene, leicht zu widerlegende Falschaussagen
meiner Nachbarin
bei der Polizei entstanden ist.
Ich habe auch keine Ahnung und keine Beweise über den
Bildungsstand und den angegebenen Beruf der Nachbarin im
Polizeibericht.
Im Laufe der Jahre lassen sich diverse Merkmale
einer Psychopathin erkennen. Derartige Merkmale scheinen die
Polizei, das Landratsamt Lörrach und die Justiz nicht zu
erkennen.
Seit diesem Jahr (2017) bezeichne ich sie in Schriftstücken an
staatliche Institutionen als "nachbarliches Lügenluder".
Aus Protest gegen meinen ungerechten Rechtsfall begann ich am
10.01.2012 ihn in anonymisierter Form im Internet zu
veröffentlichen:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de .
(Fall-Homepage)
Zuvor hatte ich an Weihnachten 2011 die allgemeine
Informations-Homepage zum Thema
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.
Beide Homepages findet man auch, wenn man bei der
Internetsuche "Entmündigungsterror" eingibt.
Die Domains
www.entmündigungsterror.de und
www.entmuendigungsterror.ch gehören mir. Die Schweizer
Domain ist eine Absicherung, damit meine Fall-Homepage auch nach
meinem Tod online bleibt.
Auf Ihr sind sicher viele menschenrechtswidrige Beispiele von
staatlichen Institutionen zu finden.
Um mich von den Rechtsproblemen abzulenken, habe ich 2011
beschlossen, das Internet mit Hühner-Videos und
Hühner-Informationen zu versehen.
Die Hühner-Videos enthalten Informationen in mehreren
Sprachen. Durch Rückmeldungen weiß ich, dass ich einen
erheblichen Beitrag, dazu geleistet habe, dass die private
Hühnerhaltung mit Rassehühnern zunimmt.
Damit kann m.E. etwas das Leid der
Hochleistungs-Fehlzucht-Hühner in der Massentierhaltung
gelindert werden.
Durch die Reise-, Kamera- Videoerstellungskosten usw. gebe ich
dafür auch relativ viel Geld aus. Aus Statistiken weiß ich, dass
meine Homepage und mein Youtube-Kanal weltweit bekannt ist.
Wenn man bei Google "Hühnerwelt" oder "HenDaisy" eingibt,
kommt man zu meiner Internet-Seite
www.huehnerwelt.de (od.
www.our-chicken.com od.
www.poules.de usw.). oder zu meinem Youtube-Kanal
HenDaisy.
Von der Startseite
www.huehnerwelt.de gelangt man zu weiteren
Tier-Homepages über Tauben, Kaninchen, usw. und zu meinen
Youtube-Kanälen HenDaisy, PoultryDaisy, TaubeDaisy,
RabbitDaisy, AnimalDaisy.
Damit möchte ich auch bei der Jugend für die Mitgliedschaft in
Kleintierzuchtvereinen werben.
Ich bin Mitglied im Kleintierzuchtverein .......... und mache
die Homepage www.......................de und für ein Mitglied
www.................................de.
Die Internetseite über die Hühnerrasse "Appenzeller Spitzhauben"
erstelle ich zu den Domainkosten: www......................com,
in den ersten Jahre habe ich die Homepage auf meine Kosten
erstellt.
Damit wurde ich Züchterin praktisch weltweit bekannt.
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3. |
M.E. gehört mein Rechtsfall zum Europäischen Gerichtshof,
aber ich kann die derzeit gültigen Voraussetzungen nicht
erfüllen, weil relativ viele Anwälte meine Interessen nicht
(richtig) vertreten haben. |
Bei meinem 2009 entstandenen Rechtsfall habe ich schnell
gemerkt, dass er menschenverachtend ist und habe dem
Amtsgericht Lörrach den Artikel 6 in großer Schrift auf einer
DIN-A4-Seite zugeschickt.
Darauf gab es keine Reaktion. Aber ich habe meine bisherigen
Anwälte darauf hingewiesen.Jetzt im Jahr 2017 kann ich per
Schriftwechsel belegen, dass Anwälte von mir wichtige Anliegen
ignoriert haben, grundlegende Rechtsfehler in meinem Fall nicht
erkannt oder mir nicht mitgeteilt haben und mich sogar
hintergangen haben.
Diese Erkenntnis kommt so spät,
weil ich vor 2009 keinerlei negative Erfahrungen mit der
Polizei, der Justiz usw. hatte.
Gegen einen ehemaligen Rechtsanwalt von mir wurde ein
Verfahren eingeleitet. Danach durfte er nicht mehr als
Rechtsanwalt tätig sein. Laut Urteil vom März 2017 müsste ich
etwas über 3000 Euro zurückbekommen. Aber bis heute ist das
nicht geschehen.
Mit einem weiteren Anwalt habe ich relativ viele Aktenzeichen
gemeinsam. Obwohl ich ihm im November 2015 die Vollmacht
entzogen hatte, handelte er weiter gegen meinen Willen. Daher
gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihm bis heute.
2009 war meine Nachbarin bei der
Polizei und hat haarsträubende, falsche Aussagen über mich
gemacht. Dabei bezeichnete sie mich als psychisch Kranke und
sich selbst fachkundig als Betreuerin für psychisch Kranke. Aus
ihren Aussagen geht hervor, dass die Behörden noch nichts gegen
mich unternommen hätten.
Anlage E 1
Normalerweise wird ein Polizeibericht nach 1,5 bis 2 Jahren
gelöscht.
Dieser Polizeibericht wird aber bis heute bzw. bis mindestens
2020 aufbewahrt, weil er ein Entmündigungsverfahren gegen
mich ausgelöst hat.
(Statt Betreuung verwende ich Entmündigung, weil dies immer noch
der richtige Begriff dafür ist).
Und bis heute sind mir sämtliche Rechte bzw. Beweise
zu den Falschaussagen von der Polizei, dem Landratsamt
Lörrach, dem Amtsgericht Lörrach und höheren Ebenen, der
Staatsanwaltschaft Lörrach und höheren Ebenen, dem
Petitionsausschuss Baden-Württemberg, dem Verwaltungsgericht
Freiburg verweigert worden.
Aufgrund der späteren Aussagen der verschiedenen staatlichen
Institutionen spielt die Aussage meiner Nachbarin eine
wichtige Rolle, wie der Festplattenschaden entstanden
sein soll.
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Die Aussage wurde immer als wahr angesehen und
somit wurde ich als rechtlose, psychisch Kranke abgestempelt.
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Falls Sie es nicht wissen sollten: Eine Festplatte kann durch
Erschütterungen zerstört werden, sogen. "Head Crash", weil
der Schreib-Lese-Kopf beim Berühren der Platte sie zerstören
kann.
Dieses mangelnde Fachwissen bei der Polizei, beim
Landratsamt, bei den Gerichten, der Staatsanwaltschaft usw. ist
mir zum Verhängnis geworden.
Der Polizeibericht wurde an meine Gemeinde Binzen und an das
Landratsamt Lörrach geschickt.
Von der Gemeinde erfuhr ich darüber nichts. Später erfuhr
ich, dass der Bürgermeister beim Ehemann der Nachbarin angerufen
hat und nachgefragt hat, was mit mir los sei.
Beim Landratsamt Lörrach liefen mir nicht bekannte
Vorgänge ab, die aufgrund dreimaliger Aktenvernichtung nicht
nachvollziehbar sind.
Auf alle Fälle leitete eine
Landratsamt-Mitarbeiterin den Polizeibericht an das
Amtsgericht Lörrach weiter mit der Frage, ob ein rechtlicher
Betreuer für mich eingesetzt werden soll. Zuvor hatte ich kein
rechtliches Gehör od. ähnliches.
Anlage E 2
Daraufhin leitete der Richter
Tobias Trefzer mit beiliegendem Schreiben ein gerichtliches
Betreuungsverfahren (Entmündigungsverfahren) ein.
Anlage E 3
Im Februar 2010 habe ich im Rahmen
meiner Akteneinsicht ein Foto von
der internen Verfügung gemacht.
Anlage E 4
Zuvor hatte ich noch die im Negativen Sinne mit der Polizei
zu tun, auch nicht mit einem Gerichtsverfahren oder mit der
Staatsanwaltschaft.
Aufgrund meiner Ausbildung war das Schreiben in Anlage E 3 ein
Schock für mich.
Erst jetzt im Jahre 2017 nach den vielen negativen
Erfahrungen in meinem Rechtsfall ist mir klar, dass ein solches
Vorgehen eindeutig rechtswidrig ist.
Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Mir wurde
keine ausreichende Begründung in Anlage E 3 mitgeteilt, ich
hatte keine angemessene Frist, mich zu informieren und den
richtigen Rechtsanwalt zu suchen.
Erst 4 Tage später erfuhr ich über die Akteneinsicht
beim Amtsgericht,
dass das Entmündigungsverfahren durch den Polizeibericht und das
Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt eingeleitet wurde.
Von meiner Nachbarin habe ich bis heute keinen Nachweis ihrer
Qualifikation und ihres Bildungsstandes. Ich weiß bis heute
nicht, ob sie imstande ist, eigenständig mit dem Computer ein
Geschäftsschreiben zu erstellen.
Inzwischen im Jahr 2017 charakterisiere ich sie als
hinterhältiges, primitives und bösartiges Lügenluder, auf dessen
Aussagen sich die Polizei, das Landratsamt, die Justiz, der
Petitionsausschuss BW usw. berufen.
Sämtliche Rechte zu meinen Gunsten wurden von den eben
genannten Institutionen mehrfach abgelehnt.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich bis heute über 14 Anwälte
hatte, die mir nicht effektiv geholfen haben. Wenn ich 2009
sofort den richtigen Anwalt gefunden hätte, wäre mein
Rechtsproblem vermutlich schon längst erledigt.
Schon relativ schnell war mir klar, dass ich in ein
menschenrechtswidriges Verfahren gekommen bin. Darauf habe
ich auch das Amtsgericht Lörrach erfolglos hingewiesen.
Aber sämtliche Versuche, um Gerechtigkeit zu erlangen sind
gescheitert.
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4. |
Mein Fall ist zu einem umfangreichen Rechtsproblem
geworden,
der mein Leben beherrscht und mich sicher langsam umbringt.
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Beweis: Meine Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Dort habe ich auch Bilder und die Texte meiner erfolglosen
Beschwerden
52000/16 beim Europäischen Gerichtshof. (Schaltfläche
ungefähr in der Mitte).Mit meiner Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de beweise ich,
dass ich nicht alleine bin, die Veränderungen auf dem Gebiet des
Entmündigungsrechts fordert.
Ich bin sehr enttäuscht und entsetzt, dass der Bundestag alle
bis auf eine Petition nicht einmal zur öffentlichen Abstimmung
freigegeben hat.
Auf meiner Homepage sind sie natürlich vorhanden.
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5. |
Kürzlich erfolgter weiterer, erfolgloser Versuch,
um Gerechtigkeit für mich zu erreichen (Online)
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a) |
11. und
12.07.2017 Briefe an den Präsidenten des Landgerichts Freiburg |
b) |
24.07.2917 Antwort durch die Vizepräsidentin . |
c) |
08.08.2017 Meine Antwort dazu,
auf die die Vizepräsidentin nicht mehr antworten muss.
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6. |
So einen Fall wie meinen, darf es nicht mehr geben !!!!
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Nach so vielen Jahren ist die Wortwahl in meinen Schreiben
manchmal drastischer geworden. Er kann verhindert werden, wenn
der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik dazu zwingt, die
Einleitung von Entmündigungsverfahren abzuändern. Vorschläge
dazu gibt es in meinen öffentlichen Petitionen auf der
Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.Es ist ein
Skandal, wenn ahnungslose Bürger/innen von einem Amtsgericht per
Schreiben überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt
werden.
Eine Frist, um sich zu wehren und einen Anwalt zu suchen, gibt
es nicht.
Ausgebildete Jurist/innen müssten diese Ungerechtigkeiten
sofort erkennen.
Aber nichts geschieht.
Daher unterstelle ich der Justiz, eigenen Anwälten usw.
arglistige Täuschung
Diese Erkenntnis habe ich als
Nicht-Juristin kürzlich gegenüber dem Landgericht Freiburg
schriftlich weitergegeben, natürlich ohne Erfolg, wie üblich.
Ausschnitt aus dem Schreiben vom 11.07.2017.
Anlage E 5
Meine eingereichten Schriftstücke unter der Beschwerde
52000/16 sollen Oktober vernichtet werden. M.E. müssen nicht
alle gelesen und bearbeitet werden.
Stichproben könnten genügen, um die menschenverachtende Haltung
von Polizei, Landratsamt und Justiz zu belegen.
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7. |
Könnte das Thema "Entmündigung" vom Institut für
Europäische Politik bearbeitet werden?
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Über das Internet habe ich erfahren, dass Sie Mitglied im
Institut für Europäische Politik sind.
Das das Entmündigungsthema viele Bürger/innen in der gesamten
Europäischen Raum betrifft, wäre m.E. eine einheitliche Regelung
sinnvoll.Österreich hatte bis vor kurzem ähnliche
Entmündigungsverfahren wie in der Bundesrepublik unter dem Namen
"Sachwalterschaft". Jetzt gibt es einige grundlegende, sinnvolle
Neuerungen auf diesem Gebiet.
Statt meine Unterlagen "Beschwerde
52000/16" im nächsten Monat zu vernichten,
könnte man sie vielleicht in diesem Institut auswerten.
Weiteres Material gibt es auf meinen beiden Homepages.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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Bemerkung: Die Anlagen bzw. die
Verlinkung zu ihnen fehlen noch. |
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