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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Erfolgloser, weil nicht erlaubter (?) Brief
an den Europäischen Gerichtshof

Veröffentlicht am 1. Nov. 2017


Brief per Einschreiben am 18.09.2017 weggeschickt. Gewicht: 226 g

Problem: Bei einer vom Europäischen Gerichtshof abgelehnten Beschwerde hatte man keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Daher wurde dieser Brief(inhalt) vermutlich sofort nach Eingang geschreddert. Die Adressatin hat ihn vermutlich nicht gelesen.


Moser-Adresse .....

Per Einschreiben und in zweifacher Ausfertigung

Vice-Présidente
European Court of Human Rights
Mme Prof. Dr. Angelika Nußberger

F-67075 Strasbourg cedex

Binzen, 18. September 2017

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
 

1. Begründung, warum ich mich an Sie wende:
 
  Geltende Gesetze werden im Laufe der Zeit geändert,
weil neuartige Rechtsprobleme entstehen.
Das gilt m.E. auch für die Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
Ich bitte Sie als Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs um Hilfe, weil Sie die deutsche Sprache beherrschen und dort in einer Führungsposition sind.
Sie wissen natürlich auch, dass Gesetze in den Staaten und Staatenvereinigungen einem Wandel unterliegen.

Wenn es neue, ungerechte Fälle gibt, reichen die bisherigen Gesetze nicht immer aus, um Gerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.

Dann werden Gesetze geändert, z.B. durch die Auswirkungen des heutigen Masseneinsatzes von Computern und ähnlichen Geräten, wie Smartphones.

Für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gibt es eine bestimmte Anzahl von Bedingungen und Voraussetzungen.
Dazu gehört, dass man im eigenen Land zuerst bis zur höchsten Instanz geklagt hat.

Das ist aber nur möglich, wenn man gute Anwälte zur Seite hat.

Das ist mir nicht gelungen. Im Dezember 2016 bin ich daher mit meiner allein erstellten, umfangreichen Beschwerde vom Oktober 2016 beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. (Beschwerde Nr. 52000/16)

Diese Beschwerde enthält aber nicht nur in meine Interessen.
Ich vertrete meines Erachtens auch die Anliegen vieler anderer Bürger/innen,
die sich nicht angemessen wehren können.
Meine Beschwerde enthält auch Vorschläge für rechtliche Verbesserungen.

Daher sollte die Beschwerde 52000/16 nächsten Monat nicht vernichtet, sondern beachtet werden.

 

2. Einiges über mich
 
Ich bin Diplom-Handelslehrerin, Oberstudienrätin im Ruhestand, mit den ehemaligen Fächern Betriebswirtschaftslehre, Mathematik und Datenverarbeitung.
Jahrgang 1952.
Außerdem besitze ich überdurchschnittliche Fähigkeiten und Kenntnisse zur Alltagsbewältigung (Haushalt, Garten, Botanik, Heimwerken, Internet usw.)

Mein Leben wird allerdings durch meinen umfangreichen, ungerechten Rechtsfall beherrscht, der mich sicher seit 2009 durch die vielen Demütigungen langsam umbringt.

Jahrzehntelange habe ich an einem umfangreichen, neuartigen Mathematik-Lexikon gearbeitet, das für Verlage zu unwirtschaftlich war. Mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung wäre ich in der Lage gewesen, seit 2011 selbst ein mehrbändiges, druckreifes Exemplar zu erstellen.

2011 habe ich die Arbeit endgültig eingestellt und konzentrierte mich auf meinen Rechtsfall. Ich wollte endlich Gerechtigkeit für mich haben. Daraus ist nichts geworden. Es wurde alles noch schlimmer und ich musste mich für den Rechtsfall verschulden.

Es ist ein täglicher Albtraum
mit einer Entmündigungsakte zu leben,
die durch unbewiesene, leicht zu widerlegende Falschaussagen meiner Nachbarin
bei der Polizei entstanden ist.

Ich habe auch keine Ahnung und keine Beweise über den Bildungsstand und den angegebenen Beruf der Nachbarin im Polizeibericht.

Im Laufe der Jahre lassen sich diverse Merkmale einer Psychopathin erkennen. Derartige Merkmale scheinen die Polizei, das Landratsamt Lörrach und die Justiz nicht zu erkennen.
Seit diesem Jahr (2017) bezeichne ich sie in Schriftstücken an staatliche Institutionen als "nachbarliches Lügenluder".

Aus Protest gegen meinen ungerechten Rechtsfall begann ich am 10.01.2012 ihn in anonymisierter Form im Internet zu veröffentlichen: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de . (Fall-Homepage)

Zuvor hatte ich an Weihnachten 2011 die allgemeine Informations-Homepage zum Thema www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.

Beide Homepages findet man auch, wenn man bei der Internetsuche "Entmündigungsterror" eingibt.
Die Domains www.entmündigungsterror.de und www.entmuendigungsterror.ch gehören mir. Die Schweizer Domain ist eine Absicherung, damit meine Fall-Homepage auch nach meinem Tod online bleibt.

Auf Ihr sind sicher viele menschenrechtswidrige Beispiele von staatlichen Institutionen zu finden.

Um mich von den Rechtsproblemen abzulenken, habe ich 2011 beschlossen, das Internet mit Hühner-Videos und Hühner-Informationen zu versehen.

Die Hühner-Videos enthalten Informationen in mehreren Sprachen. Durch Rückmeldungen weiß ich, dass ich einen erheblichen Beitrag, dazu geleistet habe, dass die private Hühnerhaltung mit Rassehühnern zunimmt.
Damit kann m.E. etwas das Leid der Hochleistungs-Fehlzucht-Hühner in der Massentierhaltung gelindert werden.
Durch die Reise-, Kamera- Videoerstellungskosten usw. gebe ich dafür auch relativ viel Geld aus. Aus Statistiken weiß ich, dass meine Homepage und mein Youtube-Kanal weltweit bekannt ist.

Wenn man bei Google "Hühnerwelt" oder "HenDaisy" eingibt, kommt man zu meiner Internet-Seite www.huehnerwelt.de (od. www.our-chicken.com od. www.poules.de usw.). oder zu meinem Youtube-Kanal HenDaisy.

Von der Startseite www.huehnerwelt.de gelangt man zu weiteren Tier-Homepages über Tauben, Kaninchen, usw. und zu meinen Youtube-Kanälen HenDaisy, PoultryDaisy, TaubeDaisy, RabbitDaisy, AnimalDaisy.
Damit möchte ich auch bei der Jugend für die Mitgliedschaft in Kleintierzuchtvereinen werben.

Ich bin Mitglied im Kleintierzuchtverein .......... und mache die Homepage www.......................de und für ein Mitglied www.................................de.

Die Internetseite über die Hühnerrasse "Appenzeller Spitzhauben" erstelle ich zu den Domainkosten: www......................com, in den ersten Jahre habe ich die Homepage auf meine Kosten erstellt.
Damit wurde ich Züchterin praktisch weltweit bekannt.

 

3. M.E. gehört mein Rechtsfall zum Europäischen Gerichtshof,
aber ich kann die derzeit gültigen Voraussetzungen nicht erfüllen, weil relativ viele Anwälte meine Interessen nicht (richtig) vertreten haben.
Bei meinem 2009 entstandenen Rechtsfall habe ich schnell gemerkt, dass er menschenverachtend ist und habe dem Amtsgericht Lörrach den Artikel 6 in großer Schrift auf einer DIN-A4-Seite zugeschickt.
Darauf gab es keine Reaktion. Aber ich habe meine bisherigen Anwälte darauf hingewiesen.

Jetzt im Jahr 2017 kann ich per Schriftwechsel belegen, dass Anwälte von mir wichtige Anliegen ignoriert haben, grundlegende Rechtsfehler in meinem Fall nicht erkannt oder mir nicht mitgeteilt haben und mich sogar hintergangen haben.
Diese Erkenntnis kommt so spät,
weil ich vor 2009 keinerlei negative Erfahrungen mit der Polizei, der Justiz usw. hatte.

Gegen einen ehemaligen Rechtsanwalt von mir wurde ein Verfahren eingeleitet. Danach durfte er nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sein. Laut Urteil vom März 2017 müsste ich etwas über 3000 Euro zurückbekommen. Aber bis heute ist das nicht geschehen.

Mit einem weiteren Anwalt habe ich relativ viele Aktenzeichen gemeinsam. Obwohl ich ihm im November 2015 die Vollmacht entzogen hatte, handelte er weiter gegen meinen Willen. Daher gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihm bis heute.

2009 war meine Nachbarin bei der Polizei und hat haarsträubende, falsche Aussagen über mich gemacht. Dabei bezeichnete sie mich als psychisch Kranke und sich selbst fachkundig als Betreuerin für psychisch Kranke. Aus ihren Aussagen geht hervor, dass die Behörden noch nichts gegen mich unternommen hätten.

Anlage E 1

Normalerweise wird ein Polizeibericht nach 1,5 bis 2 Jahren gelöscht.
Dieser Polizeibericht wird aber bis heute bzw. bis mindestens 2020 aufbewahrt, weil er ein Entmündigungsverfahren gegen mich ausgelöst hat.
(Statt Betreuung verwende ich Entmündigung, weil dies immer noch der richtige Begriff dafür ist).

Und bis heute sind mir sämtliche Rechte bzw. Beweise zu den Falschaussagen von der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, dem Amtsgericht Lörrach und höheren Ebenen, der Staatsanwaltschaft Lörrach und höheren Ebenen, dem Petitionsausschuss Baden-Württemberg, dem Verwaltungsgericht Freiburg verweigert worden.

Aufgrund der späteren Aussagen der verschiedenen staatlichen Institutionen spielt die Aussage meiner Nachbarin eine wichtige Rolle, wie der Festplattenschaden entstanden sein soll.
 

  Die Aussage wurde immer als wahr angesehen und
somit wurde ich als rechtlose, psychisch Kranke abgestempelt.

Falls Sie es nicht wissen sollten: Eine Festplatte kann durch Erschütterungen zerstört werden, sogen. "Head Crash", weil der Schreib-Lese-Kopf beim Berühren der Platte sie zerstören kann.

Dieses mangelnde Fachwissen bei der Polizei, beim Landratsamt, bei den Gerichten, der Staatsanwaltschaft usw. ist mir zum Verhängnis geworden.

Der Polizeibericht wurde an meine Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Von der Gemeinde erfuhr ich darüber nichts. Später erfuhr ich, dass der Bürgermeister beim Ehemann der Nachbarin angerufen hat und nachgefragt hat, was mit mir los sei.

Beim Landratsamt Lörrach liefen mir nicht bekannte Vorgänge ab, die aufgrund dreimaliger Aktenvernichtung nicht nachvollziehbar sind.

Auf alle Fälle leitete eine Landratsamt-Mitarbeiterin den Polizeibericht an das Amtsgericht Lörrach weiter mit der Frage, ob ein rechtlicher Betreuer für mich eingesetzt werden soll. Zuvor hatte ich kein rechtliches Gehör od. ähnliches.

Anlage E 2

Daraufhin leitete der Richter Tobias Trefzer mit beiliegendem Schreiben ein gerichtliches Betreuungsverfahren (Entmündigungsverfahren) ein.

Anlage E 3

Im Februar 2010 habe ich im Rahmen meiner Akteneinsicht ein Foto von
der internen Verfügung gemacht.

Anlage E 4

Zuvor hatte ich noch die im Negativen Sinne mit der Polizei zu tun, auch nicht mit einem Gerichtsverfahren oder mit der Staatsanwaltschaft.
Aufgrund meiner Ausbildung war das Schreiben in Anlage E 3 ein Schock für mich.

Erst jetzt im Jahre 2017 nach den vielen negativen Erfahrungen in meinem Rechtsfall ist mir klar, dass ein solches Vorgehen eindeutig rechtswidrig ist.

Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Mir wurde keine ausreichende Begründung in Anlage E 3 mitgeteilt, ich hatte keine angemessene Frist, mich zu informieren und den richtigen Rechtsanwalt zu suchen.

Erst 4 Tage später erfuhr ich über die Akteneinsicht beim Amtsgericht,
dass das Entmündigungsverfahren durch den Polizeibericht und das Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt eingeleitet wurde.

Von meiner Nachbarin habe ich bis heute keinen Nachweis ihrer Qualifikation und ihres Bildungsstandes. Ich weiß bis heute nicht, ob sie imstande ist, eigenständig mit dem Computer ein Geschäftsschreiben zu erstellen.

Inzwischen im Jahr 2017 charakterisiere ich sie als hinterhältiges, primitives und bösartiges Lügenluder, auf dessen Aussagen sich die Polizei, das Landratsamt, die Justiz, der Petitionsausschuss BW usw. berufen.
Sämtliche Rechte zu meinen Gunsten wurden von den eben genannten Institutionen mehrfach abgelehnt.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich bis heute über 14 Anwälte hatte, die mir nicht effektiv geholfen haben. Wenn ich 2009 sofort den richtigen Anwalt gefunden hätte, wäre mein Rechtsproblem vermutlich schon längst erledigt.

Schon relativ schnell war mir klar, dass ich in ein menschenrechtswidriges Verfahren gekommen bin. Darauf habe ich auch das Amtsgericht Lörrach erfolglos hingewiesen.

Aber sämtliche Versuche, um Gerechtigkeit zu erlangen sind gescheitert.
 

4. Mein Fall ist zu einem umfangreichen Rechtsproblem geworden,
der mein Leben beherrscht und mich sicher langsam umbringt.
 
Beweis: Meine Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Dort habe ich auch Bilder und die Texte meiner erfolglosen Beschwerden
52000/16 beim Europäischen Gerichtshof. (Schaltfläche ungefähr in der Mitte).

Mit meiner Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de beweise ich, dass ich nicht alleine bin, die Veränderungen auf dem Gebiet des Entmündigungsrechts fordert.

Ich bin sehr enttäuscht und entsetzt, dass der Bundestag alle bis auf eine Petition nicht einmal zur öffentlichen Abstimmung freigegeben hat.
Auf meiner Homepage sind sie natürlich vorhanden.

 

5. Kürzlich erfolgter weiterer, erfolgloser Versuch,
um Gerechtigkeit für mich zu erreichen
(Online)
 
a) 11. und 12.07.2017 Briefe an den Präsidenten des Landgerichts Freiburg
b) 24.07.2917 Antwort durch die Vizepräsidentin .
c) 08.08.2017 Meine Antwort dazu,
auf die die Vizepräsidentin nicht mehr antworten muss.

 
6. So einen Fall wie meinen, darf es nicht mehr geben !!!!
 
  Nach so vielen Jahren ist die Wortwahl in meinen Schreiben manchmal drastischer geworden. Er kann verhindert werden, wenn der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik dazu zwingt, die Einleitung von Entmündigungsverfahren abzuändern. Vorschläge dazu gibt es in meinen öffentlichen Petitionen auf der Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.

Es ist ein Skandal, wenn ahnungslose Bürger/innen von einem Amtsgericht per Schreiben überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Eine Frist, um sich zu wehren und einen Anwalt zu suchen, gibt es nicht.

Ausgebildete Jurist/innen müssten diese Ungerechtigkeiten sofort erkennen.
Aber nichts geschieht.
Daher unterstelle ich der Justiz, eigenen Anwälten usw.

arglistige Täuschung

Diese Erkenntnis habe ich als Nicht-Juristin kürzlich gegenüber dem Landgericht Freiburg schriftlich weitergegeben, natürlich ohne Erfolg, wie üblich.
Ausschnitt aus dem Schreiben vom 11.07.2017.

Anlage E 5

Meine eingereichten Schriftstücke unter der Beschwerde 52000/16 sollen Oktober vernichtet werden. M.E. müssen nicht alle gelesen und bearbeitet werden.
Stichproben könnten genügen, um die menschenverachtende Haltung von Polizei, Landratsamt und Justiz zu belegen.

 

7. Könnte das Thema "Entmündigung" vom Institut für Europäische Politik bearbeitet werden?
 
Über das Internet habe ich erfahren, dass Sie Mitglied im Institut für Europäische Politik sind.
Das das Entmündigungsthema viele Bürger/innen in der gesamten Europäischen Raum betrifft, wäre m.E. eine einheitliche Regelung sinnvoll.

Österreich hatte bis vor kurzem ähnliche Entmündigungsverfahren wie in der Bundesrepublik unter dem Namen "Sachwalterschaft". Jetzt gibt es einige grundlegende, sinnvolle Neuerungen auf diesem Gebiet.

Statt meine Unterlagen "Beschwerde 52000/16" im nächsten Monat zu vernichten,
könnte man sie vielleicht in diesem Institut auswerten.
Weiteres Material gibt es auf meinen beiden Homepages.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
  

Bemerkung: Die Anlagen bzw. die Verlinkung zu ihnen fehlen noch.

Geändert am:   04.09.2019

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