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Ein/e deutsche/r
Richter/in muss keine Antwort auf wichtige Fragen geben.
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1. Keine direkte Antwort von
Richterin Dr. Puchinger |
Hauptziele meiner Klage vom Oktober 2014 waren
das Recht auf Zeugen und die ausführliche Befragung von
Nachbarin-X.
Selbstverständlich hat sich die Richterin Dr. Puchinger nicht an
diese Ziele gehalten und das Verhalten von Nachbarin-X als
rechtmäßig beschrieben.
Das war natürlich ein Schock für mich, der bis heute andauernd.
Daher ist die Richterin Dr. Puchinger eine weitere Mobberin für
mich.Auf meine
Frage, warum sie keine Zeugen geladen hat, habe ich
natürlich keine Antwort bekommen. Stattdessen kam die Gegenfrage
von ihr, ob ich in Berufung gehe und hat mir dazu eine
Antwortfrist gesetzt.
Mehr..... (Aktuell: Richterin Dr.
Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od.
Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei
der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017) |
2. Keine Antwort von Richter Trefzer |
Nachdem Richter Trefzer das gerichtliche Betreuungsverfahren,
faktisch Entmündigungsverfahren, gegen mich eingeleitet hatte,
hat er alle Einwendungen und Hinweise auf die Falschaussagen von
Nachbarin-X und dem irreführenden Polizeibericht ignoriert. Das
Verfahren wurde einfach weiter geführt. Das ist einfach nur
schockierend und menschenverachtend.
Belegt: Zeitreihe 2009, Ereignisse ab Ende Juli 2009.
Auch spätere Beschwerden wurden ignoriert oder zurückgewiesen.
Inzwischen ist Richter Trefzer beim Amtsgericht Freiburg und
darf immer noch Entmündigungsverfahren durchführen.
Vor etwa einem Monat habe ich an ihn einen Brief geschrieben.
Wie erwartet, habe ich bis heute (22.03.2017) keine Antwort
erhalten. |
Brief an Richter Trefzer am
20.2.2017
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Gertrud Moser, ........................(Adresse)
www.gerichtliches-betreungsverfahren.de Informations-Homepage
ab Dez.2011
www.gerichtlichesbetreungsverfahren.de Fall-Homepage ab 10.01.2012
www.entmuendigungsterror.ch
www.entmündigungsterror.de ab Feb. 2017
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589
Binzen
Richter Trefzer persönlich
Amtsgericht Freiburg
Holzmarkt 2
79098 Freiburg i.Br.
20.02.2017
Ihre Einleitung eines gerichtlichen Entmündigungsverfahrens
aufgrund eines unbewiesenen Polizeiberichts im Auftrag meiner Nachbarin
beim Amtsgericht Lörrach Az XVII 9635, 28.07.2009
Herr Trefzer,
aufgrund des im Betreffs genannten Vorfalls und Ihrer
Verhaltensweisen ist es mir nicht möglich, diesem Brief eine übliche,
höfliche Anrede hinzuzufügen.
Durch diesen Fall ist mein Leben grundlegend ins Negative verändert
worden,
weil ich bis heute keine Gerechtigkeit für mich erreicht habe.
Welchen vergeblichen Zeit-, Geld- und rechtlichen Aufwand ich bisher
umsonst betrieben habe, belegt meine oben genannte Homepage. Sie belegt
auch die unzähligen Pannen beim Versuch, für mich Gerechtigkeit zu
erreichen.
Von der Polizei ist bestätigt, dass sie nur die Angaben meiner
Nachbarin weitergeleitet hat.
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1. |
Ich möchte nun von Ihnen wissen, ob Sie alleine entschieden
haben,
das Entmündigungsverfahren mit einem menschenverachtenden,
schockierenden Brief gegen mich einzuleiten.
Oder haben Sie dazu eine Anweisung vom Amtsgerichtsdirektor Lorenz
bekommen?
Zuvor hatte ich keinerlei Erfahrungen mit einem Gericht oder der
Staatsanwaltschaft.
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2. |
Erst seit meinen vergeblichen Klageversuchen gegen Anwälte so um
den 19. Dezember 2016 herum, ist mich klar, wie schwierig ein
Gerichtsverfahren einzuleiten ist. Daher ist es mir unverständlich,
dass ein Jurist mit Amtsgerichtsschreiben ahnungslose Bürger/innen
praktisch überfällt und sie vor vollendete Tatsachen stellt und zu einem
psychiatrischen Gutachten zwingt.
Und wie ich im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Freiburg von
2017 gesehen habe, sind Sie immer noch mit menschenverachtenden
Entmündigungsverfahren befasst.
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3. |
Diese Entmündiungsverfahren, fälschlicherweise Betreuungsverfahren
genannt, verstoßen eindeutig gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention. Das habe ich früh in Beschwerdeschreiben
angegeben.
Weil mich aber Anwälte nicht ordnungsgemäß vertreten haben (belegt über
die Fall-Homepage) konnte ich nicht beim Europäischen Gerichtshof
klagen.
Der übliche lange Weg über den Bundesgerichtshof war mir nicht möglich.
Daher habe ich es im Herbst 2016 trotzdem probiert. Ich hoffte auf
eine Ausnahme, weil mir so lange Jahre jeglicher Beweis zu den
Falschaussagen im Polizeibericht verweigert wurde.
Die Beschwerde wurde abgelehnt, was für mich ein ziemlicher Schock
war. Möglicherweise war sie zu umfangreich und daher abschreckend.
Ich habe zwei Pakete mit etwa 3 500 Seiten zu einer langen
Unterlagenliste geschickt. Wieder viel Zeit, Arbeit und Hoffnung
umsonst.
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4. |
Ende 2014 hat mir Richterin Puchinger auch viele Demütigungen in ihrem
Urteil verpasst.
So vergleicht sie das Verhalten meiner Nachbarin mit Zivilcourage.
Zivilcourage scheint aber bei Angehörigen der Justiz, wie Richter und
Staats-anwälte nicht unbedingt vorhanden zu sein.Daher appelliere
ich an Sie, dass Sie sich dafür einsetzen, dass ich im Rahmen eines
Folgenbeseitigungsverfahrens endlich Gerechtigkeit für mich
erreiche.
Das wäre Zivilcourage von Ihnen und eine kleine
Wiedergutmachung für mein jahrelanges Leiden.
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G. Moser |
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