Freitag, 20. Dezember 2019
86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht
Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Angebliche Straftat von mir (Beleidigung),
bei der ein Teil Ihrer Mitarbeiter/innen und
das mit Ihnen befreundete Ehepaar Nachbarin-X beteiligt waren
Sehr geehrter Herr Steuerberater x,
am 22.11.2017 erinnerte ich spontan
Nachbarin-X durch einen Zuruf,
wann Sie endlich ihre Falschaussagen gegen mich zurücknimmt, weil ich
jeden Morgen wie unter einem Schock aufwache.
Parallel dazu kam Ihr Mitarbeiter Zeuge x von der
.................straße her und betrat das Steuerberatungsgebäude. Ob er mich
wirklich akustisch richtig verstanden hat, ist möglich oder auch nicht.
Relativ schnell kam eine mir nicht namentlich bekannte
Mitarbeiterin heraus und rief mir zu, dass ich mal zum Arzt gehen solle.
Meiner Meinung nach hat sie mich damit beleidigt, weil mein Zuruf
berechtigt und rechtlich zulässig ist.
Daher vermute ich, dass Herr Zeuge x beim Betreten des
Steuerberatungsgebäudes eine abfällige Bemerkung oder eine Falschaussage
getätigt hat, so dass sich Ihre Mitarbeiterin veranlasst sah, nach
draußen zu gehen und mit mir Kontakt aufzunehmen.
Dazu hätten meiner Meinung nach die Polizei und/oder die
Staatsanwaltschaft ermitteln sollen, was sie (noch) nicht getan haben.
Am 13.08.2018 habe Sie einen Brief in Mehrfachfertigung
erhalten, weil auch Ihre Mitarbeiter/innen ihn lesen sollten.
Darauf hat niemand geantwortet.
Am 12.09.2018 haben Sie nochmals einen Brief bekommen,
der auch mindestens an einen Teil Ihrer Mitarbeiter/innen gerichtet war.
Auch diesmal erhielt ich keine Antwort.
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