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Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am     2019


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Per Email als PDF-Dokument

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

13. Dezember 2018

Az ST/2095879/2018 Polizeirevier Weil am Rhein
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft unbekannt

Antrag auf baldige Akteneinsicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Anwaltskanzlei-Kontakten am 26.11.2018, 29.11.2018 und 03.12.2018 scheint es nicht möglich zu sein, dass erst nach Akteneinsicht die Mandatserteilung erfolgen kann.

 

Mit Brief vom 13.11.2018 an das Polizeirevier Weil am Rhein habe ich die Vorladung zum 12.11.2018 abgesagt und um Akteneinsicht gebeten.

 

Jetzt nach einen Monat gibt es immer noch keine Reaktion.

 

Ich beantrage daher die schnellstmögliche Akteneinsicht zu dem mir noch nicht bekannten Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft.

Gerne können Sie mich telefonisch zurückrufen.

 

Außerdem erinnere ich wieder daran, dass die AE Nachbarin-X seit 2009 Falschaussagen bei der Polizei, bei Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft über mich gemacht hat. Dazu wurden überhaupt keine Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten getätigt, wie es in einem Rechtsstaat geschehen sollte.
Daher wurde ich finanziell und rufmäßig erheblich geschädigt.

 

Es ist mir auch völlig unverständlich, wieso Polizei, Volljuristen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den dummdreisten, primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE Nachbarin-X seit 2009 vertrauen und somit zu Komplizen einer faktischen Straftäterin geworden sind.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

 


GM-Kommentar:

Ein solcher Brief ist der Staatsanwaltschaft Lörrach völlig egal. Es wird weiterhin nichts zu meinen Gunsten getan.


Geändert am:   26.02.2022

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