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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach

Veröffentlicht ca. am 5. April 2023


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Dokument


Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 13. Dezember 2018

33 Cs 88 Js 10154/18   bzw   31 Cs 88 Js 10154/18

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung

Hier: Erneuter Antrag auf Akteneinsicht
 

Am 23.10.2018 gab es den oben genannten Strafbefehl gegen mich. (Eingang 25.10.)

Am 30.10.2018 beantragte ich dazu Akteneinsicht, die mir bis heute nicht gewährt wurde.

Am 07.11.2018 erhob ich ohne vorherige Akteneinsicht Einspruch gegen den Strafbefehl mit meiner Meinung nach rationalen Argumenten.

Weil der die Strafanzeige verursachenden Polizeimitarbeiter Pfaff meine erfolglose Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof nicht gerade positiv erwähnte und die Vorgänge im Jahr 2009 falsch schilderte, gab ich aus Protest die 5 Aktenpakete beim Amtsgericht ab. Dort sind ausführlich die wahren Vorgänge beschrieben.

Dabei gehe ich davon aus, dass deren Inhalt sowieso nicht gelesen wird,
obwohl die Ursachen dieser Beschwerde beim Polizeirevier Weil am Rhein, dem Amtsgericht Lörrach und der für mich untätigen Staatsanwaltschaft Lörrach liegen.

Während ich beim ersten Strafbefehl faktisch ein Jahr nach dem zugrundeliegenden Vorfall auf die (unfaire) Gerichtsverhandlung warten musste, wurde dieser Strafbefehl zu schnell mit einbezogen.

Im Beschluss wurde erwähnt, dass ich der Zahlung von 500 Euro zugestimmt hatte. Faktisch wurde ich aber dazu genötigt. Falls ich nicht zustimme, müsste ich eventuell einen höheren Betrag bezahlen. Dabei gab es nicht den üblichen Ablauf eines Strafprozesses, wie ich in meiner Anfechtung vom 19.11.2018 beschrieben hatte.
Eine wirkliche Begründung im Beschluss fehlt und auch das Gerichtsprotokoll.
  

Seite 2


Aus meiner Akteneinsicht zum ersten Strafbefehl ergibt sich offensichtlich,

 

  dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft
nicht wie in einem Rechtsstaat üblich, ermittelt haben.
 
 
 
 

Meine Stellungnahme vom 28.11.2017 und die Aussagen der AE Nachbarin-X und dem „Zeugen" weichen erheblich voneinander ab.

Und trotzdem wurde nicht ordnungsgemäß ermittelt.
Ich habe immer die Wahrheit geschrieben im Gegensatz zur AE Nachbarin-X.

Ich beantrage daher die schnellstmögliche Akteneinsicht zu dem
oben genannten Strafbefehl.
Gerne können Sie mich telefonisch zurückrufen.

Außerdem erinnere ich wieder daran, dass die AE Nachbarin-X  seit 2009 Falschaussagen bei der Polizei, bei Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft über mich gemacht hat. Dazu wurden überhaupt keine Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten getätigt, wie es in einem Rechtsstaat geschehen sollte.
Daher wurde ich finanziell und rufmäßig erheblich geschädigt.
Rufmord kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Es ist mir auch völlig unverständlich, wieso Polizei, Volljuristen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den dummdreisten, primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE Nachbarin-X  seit 2009 vertrauen und somit zu Komplizen einer faktischen Straftäterin geworden sind.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

 


GM-Kommentar:

Natürlich keinerlei positiven Auswirkung für mich (Stand: 05.04.2023)


Geändert am:   18.01.2024

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