Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
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Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 13. Dezember 2018
33 Cs 88 Js 10154/18
bzw 31 Cs 88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser
wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung
Hier: Erneuter Antrag auf Akteneinsicht
Am 23.10.2018 gab es den oben
genannten Strafbefehl gegen mich. (Eingang 25.10.)
Am 30.10.2018 beantragte ich dazu
Akteneinsicht, die mir bis heute nicht gewährt wurde.
Am 07.11.2018 erhob ich ohne
vorherige Akteneinsicht Einspruch gegen den Strafbefehl mit
meiner Meinung nach rationalen Argumenten.
Weil der die Strafanzeige verursachenden
Polizeimitarbeiter Pfaff meine erfolglose Beschwerde beim
Europäischen Gerichtshof nicht gerade positiv erwähnte und die
Vorgänge im Jahr 2009 falsch schilderte, gab ich aus Protest die
5 Aktenpakete beim Amtsgericht ab. Dort sind ausführlich die
wahren Vorgänge beschrieben.
Dabei gehe ich davon aus, dass deren Inhalt
sowieso nicht gelesen wird,
obwohl die Ursachen dieser Beschwerde beim Polizeirevier Weil am
Rhein, dem Amtsgericht Lörrach und der für mich untätigen
Staatsanwaltschaft Lörrach liegen.
Während ich beim ersten Strafbefehl
faktisch ein Jahr nach dem zugrundeliegenden Vorfall auf die
(unfaire) Gerichtsverhandlung warten musste, wurde dieser
Strafbefehl zu schnell mit einbezogen.
Im Beschluss wurde erwähnt, dass ich der
Zahlung von 500 Euro zugestimmt hatte. Faktisch wurde ich aber
dazu genötigt. Falls ich nicht zustimme, müsste ich eventuell
einen höheren Betrag bezahlen. Dabei gab es nicht den üblichen
Ablauf eines Strafprozesses, wie ich in meiner Anfechtung vom
19.11.2018 beschrieben hatte.
Eine wirkliche Begründung im Beschluss fehlt und auch das
Gerichtsprotokoll.
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