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An Amtsgericht Anfechtung
Gerichtsverfahren
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Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 /
................... Per Email als
PDF-Dokument
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 21. November 2018
31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener
Mitteilungen über Gerichtsverhandlung
ST/2095879/2018 06.11.2018
Polizeirevier Weil am Rhein
(Schreiben an die Nachbarschaft)
Hier: Anfechtung der Gerichtsverhandlung am
19. 11.2018
Da ich die Argumente alleine erkannt habe, ist auch kein
Anwalt dazu nötig.
Sehr geehrter Herr Richter Frick, sehr geehrter Herr
Staatsanwalt,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau
Staatsanwältinnen,
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1. |
Strafprozess vom 19.11.2018 gegen mich |
am 19. November 2018 ab 9.15 Uhr habe ich mich selbst in dem
hier zugrundeliegenden Gerichtsverfahren verteidigt.
Der gesamte Ablauf war völlig anders als erwartet.
Zuvor habe ich weder aktiv noch passiv als Zuschauerin an einem
Strafverfahren teilgenommen.
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2. |
Zuschauerin im Strafprozess vom 19.11.2018 , 13.30 Uhr |
Laut Aushang fand ein weiteres Strafverfahren um 13.30 Uhr mit
dem gleichen Richter statt. Da ich vom Verlauf meines
Gerichtsverfahrens enttäuscht war, beschloss ich, mit meiner
Freundin als Zuschauerin daran teilzunehmen. - 2
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Dieses Verfahren dauerte länger und hatte den üblichen mir
aus Online-Informationen bekannten Ablauf eines Strafverfahrens.
Obwohl das der möglichen Straftat zugrundeliegende
Ereignis nicht eindeutig geklärt war, wurde der Anklagte
freigesprochen.
Dazu wurde auch aufgezählt, dass er ein relativ langes
Vorstrafenregister hat.
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Beweis: Zeitungsartikel von heute |
Anlage E 1 |
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3. |
Antrag auf Freispruch zu sämtlichen Strafsachen gegen mich |
Dem Gericht liegen Aktenberge und viele Aktenzeichen zu meinem
langjährigen, ungerechten Rechtsfall vor.
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Darin ist belegt,
dass von der Polizei,
den Gerichten und
der Staatsanwaltschaft
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keinerlei Aktivitäten unternommen wurden,
um die vielen Falschaussagen der AE
Nachbarin-X gegen mich zu
belegen.
In meinen Beschwerden und Einsprüchen sind ausreichend
Argumente
für einen Freispruch enthalten. |
4. |
Vor meiner Gerichtsverhandlung hatte ich nur eine grobe
Vorstellung vom Ablauf des Prozesses, d.h. so in etwa wie die
Staatsanwaltschaft Lörrach auf ihrer Homepage informiert, wobei
ich jetzt meine verbesserte Version von meiner Homepage
übernehme:
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e) |
Ablauf des Strafgerichtsverfahrens |
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In dem Hauptverhandlungstermin wird dann über die
Anklage verhandelt, alle vorhandenen Beweismittel werden
geprüft, die Beteiligten werden angehört, am Ende eines
solchen Termins trifft das Gericht dann eine
Entscheidung.
Manchmal wundern sich die Leute, die als Zeugen oder
sonstige Beteiligte zu einem solchen
Hauptverhandlungstermin geladen sind, warum sie alles
„noch einmal" erzählen sollen, sie hätten doch bei der
Polizei schon alles gesagt.
Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich davon
aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer
Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis
nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu einem
gerechten Ergebnis zu kommen.
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f) |
Mögliche Folgen beim Strafgerichtsverfahren
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Das Ergebnis einer solchen Verhandlung kann für den
Angeklagten auch jetzt noch mit einem Freispruch enden,
aber auch mit einer Verurteilung zu Geld- oder
Freiheitsstrafe.
Dazwischen sind, wie schon im Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft, natürlich auch alle anderen
Möglichkeiten der Einstellung wegen geringen
Verschuldens möglich (vgl. oben §§ 153, 153a, 154 StPO),
wenn die Verfahrensbeteiligten zustimmen. ... |
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- 3 -
Nach meiner Gerichtsverhandlung habe ich versucht,
den üblichen Ablauf näher zu beschreiben und zwar mit
Online-Informationen: |
Strafgerichtsverfahren od.
Strafprozess beim Amtsgericht
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1. |
Gründe für ein Strafgerichtsverfahren
Siehe Ermittlungsverfahren.
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2. |
Ablauf eines Strafgerichtsverfahrens
(Hauptverhandlungstermin),
d.h. es wird über die Anklage verhandelt.
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a) |
Fragen zur Person des Angeklagten,
Verlesung der Anklage.
Eventuell Stellungnahme durch den Angeklagten.
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b) |
Alle vorhandenen Beweismittel werden geprüft
und Beteiligte angehört.
Dazu werden die als Zeugen oder sonstige Beteiligte
(Sachverständige) noch einmal befragt, auch wenn ihre Aussagen
schon in den Akten existieren.
Beispiel: Zeugenaussagen bei der Polizei, Verlesung von
Urkunden.
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c) |
Plädoyer des Staatsanwalts (und
Beantragung der Strafe).
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d) |
Plädoyer des Verteidigers und das
"letzte Wort" des Angeklagten.
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e) |
Am Ende eines solchen Termins trifft das
Gericht eine Entscheidung. |
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Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich
davon aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer
Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis nimmt und
Zeugen auch persönlich hört, um zu einem gerechten Ergebnis zu
kommen.
Das Gericht zieht sich eventuell zur geheimen Beratung zurück
und verkündet danach das Urteil im Namen des Volkes:
Das Gericht kann von den Anträgen der Staatsanwaltschaft oder
des Verteidigers abweichen oder eigenständig entscheiden.
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f) |
Mögliche Entscheidungen durch das Gericht:
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Freispruch
Einstellung des Strafverfahrens
Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe
Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann
die Vollstreckung der Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt
werden.
Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und
Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten erscheinen
nicht in einem Führungszeugnis,
wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. |
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5. |
ST/2095879/2018 06.11.2018 Polizeirevier Weil am Rhein
(Schreiben an die Nachbarschaft)
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Weil keine von mir am 25. September 2018 beantragten Zeugen
geladen wurden, habe ich an die Nachbarn Informationen verteilt.
Wie mein Fall belegt, wurden noch nie Zeugen geladen oder
befragt.
Aufgrund der ungerechten Behandlung durch die Polizei, das
Landratsamt Lörrach, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft
seit 2009
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muss es im Rechtsstaat Bundesrepublik
aufgrund der Presse- und Meinungsfreiheit möglich sein,
dass ich die eben genannten Institutionen massiv kritisiere.
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Dazu gibt es immer entsprechende Gründe,
die sich i.d.R. auf geltende Rechtsvorschriften beziehen.
Daher darf diese Aktion nicht als Strafsache behandelt werden
und
ist damit einzustellen.
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6. |
Keine Zeugenvernehmung
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Mit Schreiben vom 14.09.2018 habe ich beantragt, die Vernehmung
der Zeugen auf Tonträger aufzunehmen. Darauf gab es keine
Antwort. Aus diesem Grund hatte ich in der Verhandlung zwei
Diktiergeräte dabei, die ich dem Gericht zur Verfügung stellen
wollte, um meinem Anliegen zu entsprechen.
Aus diesem Schreiben ergab sich auch, welche Bedeutung die
Zeugenvernehmung für mich hatte.
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7. |
Meine gestrigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu meinen
bisher erfolglosen Strafanzeigen gegen den "Zeugen" und die
angebliche Geschädigte Nachbarin-X begründen ebenfalls einen
Freispruch in allen 3 Verfahren für mich.
und ein strafrechtliches Vorgehen gegen den "Zeugen"
x.........
und
die angeblich Geschädigte
Nachbarin-X.
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a) |
88 Js 11510/18 Ermittlungsverfahren gegen
"Zeuge-X" wegen Verdachts der Verleumdung
Ergänzung meines Schreibens vom 30.10.2018 durch neue
Informationen
Anlage E 2 |
b) |
86 Js 4768/18 Ermittlungsverfahren gegen
Nachbarin-X
wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung
Ihr Schreiben vom 17.05.2018 Vorläufige Einstellung des
Verfahrens
Anlage E 3
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8. |
Zu folgendem Verfahren besitze ich weder Kopien noch wurde mir
Akteneinsicht nach der Zustellung des Strafbefehls genehmigt:
33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs
88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener
Mitteilungen über Gerichtsverhandlung.
Im Vergleich zum ersten Verfahren wurde der Termin für die
mündliche Verhandlung zu kurzfristig festgelegt.
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9. |
Neuer teurer Strafverteidiger notwendig?
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Heute habe ich beschlossen, einen Strafverteidiger
einzuschalten, wenn ich keinen Freispruch für alle Verfahren
bekomme.
Da ich in einem langjährigen, ungerechten Verfahren bin,
muss ich einen Kredit aufnehmen, um den hoffentlich kompetenten
und erfolgreichen Strafverteidiger zu bezahlen.
Die viele Arbeit, die er haben wird, kommt mich dann sehr teuer,
was äußerst ungerecht ist.
G. Moser |
Anlage E 2 |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
20. November 2018
88 Js 11510/18
Ermittlungsverfahren gegen "Zeuge-x" wegen Verdachts der
Verleumdung
Ergänzung meines Schreibens vom 30.10.2018 durch neue
Informationen
Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
1. Ergänzung eines Ereignisses
im Schreiben vom 30.10.2018 habe ich ein Ereignis beschrieben,
dass sich auf dem Parkplatz des gegenüberliegenden
Steuerberatungsunternehmens abspielte.
Herr Zeuge-x befand sich auf dem Parkplatz mit zwei oder
drei jungen Frauen, vermutlich Mitarbeiterinnen des
Steuerberatungsunternehmens.
Gestern während der Verhandlung kamen zwei junge Frauen als
Zuschauer/innen, die nach der Verhandlung beim nicht
aufgerufenen "Zeugen" Zeuge-x standen.
Dabei handelte es ich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die auf
dem Parkplatz anwesenden Damen. Interessant ist auch, dass sie
eventuell vom Steuerberater x.................... von der Arbeit
freigestellt wurden, um an dem Prozess teilzunehmen.
2. Unbekannter Staatsanwalt bei meinem Strafverfahren gegen
mich
Beim gestrigen Strafverfahren gegen mich habe ich erwartet, dass
Sie und/oder Ihre beteiligte Kollegin erscheinen. Das ist nicht
geschehen.
3. Ablauf des gestrigen Strafverfahrens
Durch Online-Informationen, auch auf der Lörracher
Staatsanwaltschaft-Homepage, war ich über den Ablauf eines
Strafprozesses gegen mich informiert und habe daher ohne
anwaltlichen Beistand teilgenommen.
Leider verlief der Prozessablauf anders als ich erwartet habe.
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So wurden weder die angeblich Geschädigte
Nachbarin-X noch der
"Zeuge" Zeuge-x als Zeugen hereingebeten, so dass der
Richter, der Staatsanwalt und ich Fragen stellen konnten. Bei
erneuten Falschaussagen hätte ich die Vereidigung auf das
Grundgesetz beantragt.
Das halte ich für zu meinen Ungunsten sehr nachteilig.
Falls tatsächlich gegen den "Zeugen" Zeuge-x ein
Strafverfahren eingeleitet wird, darf er schweigen.
Aus den Tatsachenberichten von den vielen Kriminalfällen weiß
ich inzwischen, dass Zeugen, die gelogen haben, später andere,
teilweise widersprüchliche Schilderungen machen.
Außerdem weiß ich inzwischen auch, dass es Zeugen gibt, die
glauben, die Wahrheit gesagt zu haben, obwohl es nicht stimmt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies gegeben sein.
Diese Voraussetzungen könnten auch beim Zeugen Zeuge-x
gegeben sein.
Weiterhin gibt es bestimmte Merkmale bzw. Kennzeichen bei
Menschen, die nicht die Wahrheit sagen. Da keine Zeugen geladen
wurden, wurde mir auch dieses Indiz verweigert.
Am vergangenen Sonntag habe ich mir noch eine
wissenschaftliche Videodokumentation auf einem PC zum Lügen
angeschaut:
Dabei erfuhr ich u.a. dass es bald eine Software gibt, mit der
man durch die Pupillenbewegungen beim Menschen mit hoher
Wahrscheinlichkeit feststellen kann, dass er lügt.
Beispielsweise, wenn ein Zeuge vor eine Videokamera gesetzt
wird.
Leider ist diese Software noch nicht verbreitet, sonst hätte ich
beantragt, dass der Zeuge und die angeblich Geschädigte damit
untersucht werden.
Aufgrund des gestrigen Prozessverlaufs habe ich mich heute
Morgen bis mittags online über den genauen Ablauf eines
Strafverfahrens informiert. Dabei habe ich festgestellt, dass
der gesamte Ablauf bei mir nicht eingehalten wurde.
Von den von mir im September 2018 beantragte Zeugen zu meinen
Gunsten wurde niemand geladen.
Dieses in einem Rechtsstaat übliche wichtige Recht bei der
Polizei, bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft wurde mir
nachweislich vielfach seit 2009 verweigert.
4. Gibt es noch Ermittlungen zu meinen Gunsten?
Falls es die nicht gibt, überlege ich, ob ich einen dritten
Kredit wegen meines Rechtsfalls beantragen soll.
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Damit würde ich versuchen, einen sehr bekannten
Strafverteidiger, mit dem ich einmal kurz Kontakt hatte, für
meine Interessen zu beauftragen. Falls er als Rechtsanwalt meine
bisherigen festgestellten Ungerechtigkeiten bestätigt und
weitere neue gegenüber einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft
feststellt,
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bin ich der Meinung,
dass die beteiligten Personen bei Gericht und Staatsanwaltschaft
für sein Honorar aufkommen müssten,
weil sie viele Beweisvorschläge und Beweisanträge zu meinen
Gunsten unterlassen haben,
und natürlich auf viele meiner sachlichen Argumente
nicht eingegangen sind.
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Mit freundlichem Gruß G. Moser |
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