Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Polizei
Per Email mit PDF-Anhang


Moser-Adresse...., Tel....., Email  .....
 www.huehnerwelt.de, www.taubedaisy.de, www.rabbitdaisy.de
Youtube-Kanäle: HenDaisy  PoultryDaisy  TaubeDaisy    RabbitDaisy  AnimalDaisy

 

Polizeirevier
Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
 

13.11.2018

Az ST/2095879/2018
Ihre bürgerfeindliche Vorladung zum Verhör vom 06.11.2018,

Eingang am 08.09.2018
Termin: Montag, 12.11.2018 10 Uhr

Sehr geehrter Herr Pfaff,
sehr geehrte Damen und Herren,
 

1. Zu dem genannten Termin bin ich nicht erschienen,
weil ich vom 08.11. bis 12.11. spät abends
abwesend war (EE-Europaschau Herning, Dänemark
http://europaschau2018.eu

Diese Schau dokumentiere ich demnächst mit vielen Videos von Hühnern und Tauben auf meinem Youtube-Kanal HenDaisy und TaubeDaisy u.a. und auf meinen Homepages www.huehnerwelt.de und www.taubedaisy.de.

Meine Videodokumentationen sind sehr umfangreich und selten in ähnlicher Form mit mehrsprachigen Übersetzungen. Dazu verwende ich sehr viel Zeit und Geld. Beim Amtsgericht liegen viele Seiten vor, die belegen, dass ich international bekannt bin und wieviel Arbeit dies bedeutet. Daher wurde ein ursprünglicher Gerichtstermin am 12.11.2018 auf den 19.11.2018 verlegt.

Auch von früheren Europaschauen, die nur alle 3 Jahre stattfinden,
sind die meisten Videos von mir, z.B. Europaschau Leipzig 2012, Europaschau Metz 2015. Damit leiste ich einen enormen Beitrag zur Kleintierzucht, vor allem für Rassehühner. (Beweis: Videosuche bei Google oder Youtube oder direkt auf meinen Youtube-Kanälen)
 

2. Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerechter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen
der Nachbarin-X entstanden ist.

Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt und Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt.

Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall!
 

- 2 -
 

3.  Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen
(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).

Auch damals kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an.
Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung begangen habe.

Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine Strafverteidigerin telefonisch zurück.
Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss. Ich beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen Gespräch informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe. Dann informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich aus Unkenntnis akzeptierte (1.840,68 €).

Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht.
Als sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten. Dann wurde das Strafverfahren eingestellt.

Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue Falschaussagen der Nachbarin Nachbarin-X. Die Anwältin stellte von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine Enttäuschung über ihr Verhalten gab es keine Antwort.
Um mich gegen die Falschaussagen der Nachbarin-X zu wehren, habe ich nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht. (Rechtsanwalt Dr. Dr. x, x-Ort). Er hat mich über längere Zeit hingehalten und dann hintergangen. Ich habe umsonst an Ihn viel Geld bezahlt.
Dokumentiert ist dies als Anwalt 7 auf meiner Homepage.
 

4. Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele Anwälte nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe Gerichts- und Anwaltskosten hatte.
 
    Daher beantrage ich unverzügliche Akteneinsicht
beim Amtsgericht Lörrach oder
der Staatsanwaltschaft,

weil ich mich im Moment selbst vertrete.

Aufgrund der Akteneinsicht entscheide ich dann,
ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme.

 

- 3 -

5. Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B. durch umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien.
Auf meiner Homepage ist ausführlich dokumentiert, welche rechtlichen, finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen ungerechten Rechtsfall erlitten habe und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das Verhalten der Polizei seit 2009.
Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche Belastungen.
Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür.
 
6. Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.
Eines von vielen Beispielen:
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html
 
Im Laufe ihres Lebens erhalten viele Menschen eine polizeiliche Vorladung: Schuldige wie Unschuldige. Die Polizei ist in diesen Situationen jedoch gerade nicht ihr „Freund und Helfer“. Vielmehr ist sowohl bei einer Beschuldigten wie auch bei einer Zeugenvorladung höchste Vorsicht geboten.

Gerade im Falle einer Beschuldigtenvorladung entscheidet sich oftmals der gesamte weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder in diese Situation kommen und sollte für diesen Fall seine Rechte kennen.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig:

„Einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten."

Entgegen der landläufigen Meinung ist niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung. Der Begriff „polizeiliche Einladung" wäre angesichts dessen passender.
 

 

7. Die Inhalte dieses Briefes sind ähnlich und immer noch aktuell wie in meinem Schreiben vom 07.09.2018.
Ihre sehr kurze Frist für die Vorladung ist offensichtlich extrem bürgerfeindlich.
 
G. Moser

GM-Kommentar am 10.01.2024:

Wieder ein Riesenaufwand für eine angebliche Straftat von mir, der Polizei und Justiz,
deren Tatbestand 5 Jahre später nicht gegeben war.
Welche große Begünstigung für Nachbarin-X und ihren Ehemann.


Geändert am:   10.01.2024

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de