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Am 05.11.2018 meldete sich der Anzeigenerstatter Ehemann von
Nachbarin-X per
Email bei POK Lindermer und teilte den nachfolgenden Sachverhalt mit.
Aufgrund eines ähnlichen Verfahrens im Frühjahr 2018 gegen die
Beschuldigte wurde die Sachbearbeitung durch Uz. übernommen.
Durch den Anzeigenerstatter wurde das Schreiben per Post dem Vorgang
nachgereicht, Eingang hier am 07.11.2018.
Hintergrund
Gegen die Beschuldigte findet am 19.11.2018 beim AG Lörrach eine
Verhandlung im Verfahren ST/2209853/2017 (Az. StA: 86 Js 17536/17) wegen
Beleidigung statt.
Bereits im Januar 2018 hat die Beschuldigte auf ihrer Website
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de Inhalte der Verfahrensakte
veröffentlicht.
Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen § 353d StGB
gegen die Beschuldigte eingeleitet.
Aktueller Fall
Am 05.11.2018 teilte der AE mit, dass die Beschuldigte an ihre
Nachbarn ein Schreiben wegen der anstehenden Gerichtsverhandlung
verteilt hat.
Darin enthalten ist wie im vorherigen Verfahren eine Abschrift der
Vernehmung der Geschädigten
Nachbarin-X vom 22.11.2017. Der Name der
Anzeigenerstatterin und der des die Vernehmung durchführenden POK
Lindermer sind ebenfalls mit enthalten.
Ferner ist die Mehrfertigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde der
Beschuldigten gegen POK Lindermer in dem Schriftsatz enthalten. Diese
wurde bereits durch die Leiterin des Polizeireviers als unbegründet an
die Beschuldigten zurückgewiesen.
An wie viele Personen die Beschuldigte das sechsseitige Schreiben
letztlich verteilt hat, ist nicht bekannt. Es ist adressiert an "die
Anwohner in der Johan-Peter-Hebel-Straße oder angrenzenden Straßen, die
mich ab und zu sehen".
Zeugen
Der Anzeigenerstatter wurde am 08.11.2018 telefonisch kontaktiert und
nach den Empfängern des Schreibens befragt. Hierbei gab dieser an, dass
seine Nachbarschaft ihn gebeten habe, ihre Namen nicht zu nennen, da
diese nicht in den Fokus der Beschuldigten geraten möchten.
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