Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines ............ gegen mich und meiner Akteneinsicht
vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen
Polizeibericht gegen mich vorgefunden, der Falschaussagen
enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.
2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen
von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise
verweigert wurden, auch von der Polizei.
Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt
noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er
Falschaussagen enthält.
Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht
hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das
Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.
Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom
Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht
Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen
ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.
Zu 1.
POK L....... hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach
eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE
Nachbarin-X geschickt.
Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK
L..... und PK ........ am gleichen Tag eine Stellungnahme an die
Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage
informiert war.
Weil Herr ..... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin
ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder
eingegangen.
Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht
abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.
Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie
diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach
ohne Dezernatangabe?
zu 2.
Schon 2009 hat die AE
Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als
psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr
belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine
Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz
gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur
einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE
Nachbarin-X.
Im
neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon
mehrfach tätig."
Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.
2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin
der AE Nachbarin-X in
ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort
klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches
begangen habe.
Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem
Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass
ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt.
Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam,
stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht
erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und
das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber
eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.
Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre
Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse
Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die
leider abgelehnt wurde.
Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich
tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE
Nachbarin-X eine solche
Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen
kann.
Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen
ich nichts weiß?
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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