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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Abgabe an der Infothek

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

10. Oktober 2018

 

88 Js 10154/18
Ermittlungsverfahren gegen G.......... Moser wegen
"verbotener " Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB

Hier: Antrag auf Einstellung des Verfahrens

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

I.

Nach dem Prinzip von Recht und Anstand ist dieses Verfahren einzustellen.


Im Folgenden der Originaltext des von der Polizei und Staatsanwaltschaft benutzten Paragraphen. M.E. ist wohl Nr. 3 gemeint.

 

StGB § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,
 
2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
 
3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Die wichtigsten Ereignisse geschahen im November 2017.
Wieder machte die AE Nachbarin-X Falschaussagen vor der Polizei
und zwar sehr drastische. Außerdem gab es einen Zeugen mit einer Falschaussage.

Nachdem ich Ende Dezember 2017 einen Strafbefehl bekam, beantragte ich unverzügliche Akteneinsicht.
Erst auf erneutes Drängen bekam ich Akteneinsicht am 4. Januar 2018.

- 2 -

 


Nach dem Stand der damaligen Akten bis etwa AS 55
stellte ich fest,
 
  dass weder von der Polizei
noch von der Staatsanwaltschaft
nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde.
 
Daher gab ich am 10. Januar 2018 einen umfangreichen Einspruch zum Sprachbefehl ab (Korrektur: Strafbefehl).
Ab Eingang eines Strafbefehls haben die Bürger/innen nur 14 Tage Zeit für den Einspruch.

Eine Antwort zu meinem Einspruch kam etwa nach 14 Tagen nicht.

Daher veröffentlichte ich aus Protest den Polizeibericht über mich
ab dem 26. Januar 2018.

Er sollte die Nachbarn und die Öffentlichkeit aufklären,
was mir wieder durch die AE Nachbarin-X passiert ist.

Dabei ist keinem aus (Korrektur: außer) mir ein Schaden entstanden.

Ein Teil der Leser/innen dieses Polizeiberichts wird der anonymisierten AE Nachbarin-X bzw. der Nachbarin-X glauben, diejenigen, die mich kennen, z.B. viele Bürger/innen aus Binzen, werden dem Bericht keinen Glauben schenken.

Die Veröffentlichung verstärkt den jahrelangen Rufmord über mich durch die AE Nachbarin-X.

Ich habe sogar die wahrheitsgemäße Schilderung des Vorfalls weggelassen.

Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018
und den folgenden Eingaben
 

  war ich mir ziemlich sicher,
dass die AE Nachbarin-X endlich zur Rechenschaft gezogen wird.

 
Ich musste aber etwa ein halbes Jahr warten
bis eine Reaktion auf meinem Einspruch kam

Das war für mich psychische Folter.

Ich erinnere an Ausschnitte aus meinem Banner über jeder Seite meiner Homepage:

Mobbingmethode mit Staatshilfe,
Gesetzesänderungen sind dringend notwendig,
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde usw.

- 3 -


II.

Nach der Auswertung der Akteneinsicht anhand meiner Fotos war ich entsetzt,
welche Aktivitäten die Polizei gegen mich unternommen hatte und
welche Argumente die Polizei gegen mich verwendet hat.

Im folgenden Abschriften aus den Akten und meine Kommentare bzw. Stellungnahmen dazu.

AS 3
Abschrift am 27.09.2018 von G. Moser vom Foto
 
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein
- Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Weil am Rhein, 01.08.2018
Telefon: 07621..............
Durch: 07621 ................
Sachbearbeiter: Pfaff
Az: ST/1356456/2018


Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft:
02. Aug. 2018
 

Kategorie:  Straftat
Vorgangsart: Vorgang
Ereignis-/Tatzeit Freitag 26.01.2018
  GM-Kommentar:
Steht so auf der betreffenden Homepageseite:
Veröffentlicht am 26.01.2018
PLZ, Ort 79589 Binzen
Straße: x-Str. .....
Landkreis: Lörrach
Bundesgemeindeschlüssel: 08336008
Tatbestand: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353 d StGB

Moser-Kommentar:
Aus dieser Aktenseite habe ich erfahren, dass die Initiative von PHK Pfaff ausging, d.h. er ist der tatsächliche Anzeigeerstatter.
 

AS 9

Formular mit Anzeigeerstatter und Geschädigter Person

...........................................................

........................................................

usw.

Moser-Kommentar:
Die persönlichen Daten zum Anzeigeerstatter fehlen.
Faktisch ist es PHK Pfaff.

Die persönlichen Daten zur geschädigten Person fehlen.
Faktisch bin ich, Gertrud Moser die geschädigte Person,
weil die übrigen beteiligten Personen anonymisiert sind.
Daher finde ich das Vorgehen von POK Pfaff sehr verwerflich.
 


AS 9

SACHVERHALT
Die Beschuldigte betreibt die Internetseite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.

Auf dieser Seite veröffentlichte die Beschuldigte am 26.01.2018 eine Vernehmungsniederschrift ihrer Nachbarin aus dem laufenden Ermittlungsverfahren ST/2209853/2017.

Wie die Beschuldigte, gegen die sich das Verfahren richtete, in den Besitz dieser Niederschrift gekommen ist, ist bislang nicht bekannt.
 

Moser-Kommentar:

In einem Rechtsstaat müssen Beschuldigte in den Besitz von Schriftstücken kommen, damit sie sich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren können.
Hier ist es die Abschrift vom Foto, nicht einmal Kopien habe ich bekommen und konnte sie auch nicht bei einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft bestellen.
Daher Strafarbeit mit Abschreiben für mich.
 


AS 11

STRAFANZEIGE Moser, Sb: Pfaff.
G.......................... Az: ST/1356456/2018

Zum Zeitpunkt der Feststellung des Eintrags auf der Website der Beschuldigten war das genannte Verfahren bei der StA Lörrach unter dem Aktenzeichen 86 Js 17536/17 in Bearbeitung.

(Unterschrift)  Pfaff PHK

Moser-Kommentar:

Eine sehr lange Bearbeitung des angesprochenen Verfahrens ohne Zwischenbericht zu meinem Einspruch, d.h. extrem bürgerfeindlich.
 


AS 13 oben

2. Anzeige von Nachbarin-X bei der Polizei mit drastischen Falschaussagen

Veröffentlicht am 26.01.2018

Am 20. Mai 2018 noch immer keine Antwort zu meinem Einspruch vom 10. Jan 2018.

Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich quälen können. Damit huldigen sie Nachbarin-X (nachbarliches Lügenluder) und verkürzen meine Lebenserwartung.

In der TV-Serie "Anwälte der Toten" wird berichtet, wie eine Frau durch einen Schockanruf gestorben ist. Der Täter hat auch sehr viele Schockanrufe bei anderen Frauen getätigt und später lebenslänglich bekommen.
https://www.tvnow.de/rtl/anwaelte-der-toten/schaedel-im-wald-blei-im-schaedel/player

Ich werde in diesem Fall seit 2009 laufend belastet mit schockierenden Erlebnissen und lebe noch. Die Übeltäter sind hier verschiedenen Personen (Polizei, Landratsamt, Gerichte, Staatsanwaltschaft, eigene Anwälte u. Anwältinnen), die mich gemeinschaftlich mobben und eigentlich für Gerechtigkeit zuständig sind.

Moser-Kommentar:

Hier weise ich auf massive Ungerechtigkeiten durch die staatlichen Institutionen hin. Bewiesen wird dies durch umfangreiche Dokumentation auf meiner-Homepage.

Die Veröffentlichung hat u.a. auch den Zweck, dass so ein Fall wie meiner nicht passieren darf. Wenn die 3 Staatsgewalten bei mir seit 2009 versagen, dann muss ich die "4. Gewalt", ein Massenmedium benutzen.

Im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik darf ich auf Mißstände bei Polizei und Justiz hinweisen, wenn ich dies beweisen kann.

Die anonymisierte Nachbarin-X ist von jemanden umrahmt.
 


AS 17

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X Sb: Lindermer
Seite 3, 22.11.2017 Basler Straße 7 Az:  SPH/2209853/2017

Zur Sache

Die Frau G.... Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.  (GM: Drastische Lüge, ohne Beweise)

Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.

GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte hat dies nicht geprüft.
 Erst auf schriftliche Nachfrage an das Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort zu dieser Aussage nichts bekannt ist.

Analoges ist schon 2009 passiert und hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst.

Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".
Zeuge für diese Aussage war Herr .............. vom gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.

Moser-Kommentar:

Auch hier wehre ich mich gegen die Falschaussagen der AE Nachbarin-X und der mangelnden Prüfung durch den zuständigen Polizeibeamten.
 


AS 19

Unterer Teil der Seite mit dem veröffentlichten Polizeibericht im Auftrag der AE Nachbarin-X

Zeitliche Reihenfolge mit wichtigen Ereignissen und Schriftstücke 

Moser-Kommentar:

Auch mit dieser Tabelle weise ich auf die Ungerechtigkeiten gegen mich hin.
 


AS 21 bis 23

Zeitliche Reihenfolge mit wichtigen Ereignissen und Schriftstücke 

Moser-Kommentar:

Auch mit dieser Tabelle weise ich auf die Ungerechtigkeiten gegen mich hin.
 


AS 25 bis 29

Kopie der nicht berechtigten Strafanzeige von Nachbarin-X gegen mich

 


AS 31, AS 33, AS 35, 37

IP-Erforschung meiner Webseite" bei www.computerbetrug.de

Umständliche, nicht fachgerechte Domainermittlung über private Seiten.
Damit hat mich die Polizei im Internet in Verruf gebracht.
Dazu musste ich erst die benutzen Seiten recherchieren und das jeweilige Impressum überprüfen.

Fachlich richtig wäre die Anfrage bei der Denic www.denic.de gewesen.
Sie ist die offizielle Vergabestelle für DE-Domains. Von dort hätte die Polizei erfahren, dass mein Provider die Firma Strato ist.

Wie in einem späteren Schreiben der Strato richtig bemerkt wurde,
spielt die IP-Adresse keine wichtige Rolle.
 


AS 39, AS 41, AS 43

Brief an meinen Provider Strato durch PHK Pfaff

Moser-Kommentar:

Durch die Mitteilung, dass ich angeblich gegen das Strafgesetzbuch § 353 d StGB verstoßen habe, bin ich auch bei der Strato angeschwärzt worden. (Von PHK Pfaff)
 


AS 45, 47

Antwort der Strato an PHK Pfaff mit dem Hinweis, dass die Kontaktdaten nur für den internen Gebrauch sind.

Moser-Kommentar:

Aufgrund dieser Kontaktdaten wurde m.E. PHK Pfaff zu überaktiv und gegenüber der AE Nachbarin-X untätig. Aus der bemängelten Seite war eindeutig der Hinweis auf drastische Falschaussagen. Damit waren und sind Ermittlungen notwendig, die die Polizei und die Staatsanwaltschaft unterlassen haben.
 


AS 49, 51

Tabelle mit meinen 25 Domains zu verschiedenen Tieren und zu Entmündigungs- bzw. Betreuungsverfahren.

Moser-Kommentar:

Zu letztere Domains kam ich durch den bis heute ungeprüften Polizeibericht der AE Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein. Aber erst nach 2 Jahren, nachdem ich mich vergeblich um Gerechtigkeit bemüht hatte.
 


AS 53, AS 55

Überprüfung meiner Festnetznummer und meiner Handy-Nummer.

Moser-Kommentar:

Welche Begründung gibt es dafür?
Für mich ist das Anschwärzen beim LKA.
Ich behalte mir vor, mich dort noch zu beschweren.
Irgendeine Überprüfung der AE Nachbarin-X gibt es immer noch nicht,
nicht einmal zu ihren Berufsangaben.
 


AS 57

Ermittlungsbericht vom 27.07.2018 von PHK Pfaff

Feststellung

Am 04.06.2018 erhielt in anderer dienstlicher Sache Kenntnis von der Website www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de Bei einer groben Durchsicht der Website stieß ich unter der URL http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-11/2017-11-22-nachbarin-X-polizei.htm auf eine Vernehmungsniederschrift meines Mitarbeiters POK L., welche dort, teilweise anonymisiert, veröffentlicht wurde.

Moser-Kommentar:

Wie schon erwähnt, bei dieser Seite bin ich die Geschädigte, für die die Polizei und Staatsanwaltschaft noch immer keine Ermittlungen gegen die AE Nachbarin-X unternommen hat.
 


AS 57

Inhalt der Niederschrift

Die Niederschrift ist datiert vom 22.11.2017 und gehört zum Ermittlungsverfahren 2209853/2017. Es handelt sich hierbei um Ermittlungsverfahren gegen die hier ebenfalls Beschuldigte Gertrud Moser wegen Beleidigung zum Nachteil der Nachbarin-X. Bei der Vernehmung handelt es sich um die der Geschädigten.
Bei der veröffentlichten Vernehmungsniederschrift handelt es sich offenbar um eine gescannte und EDV-lesbar gemachte Kopie der Originalvernehmung. Die Unterschriften fehlen und die Namen und Telefonnummern sind entfernt oder stark verkürzt worden

Der Inhalt der protokollierten Aussage der Geschädigten ist allerdings vollumfänglich abgebildet.
Zwischen der Textzeile befindet sich ein Kommentar der Beschuldigten

Screenshot vom 04.06.2018

Moser-Kommentar:

Wie schon erwähnt, bei dieser Seite bin ich die Geschädigte, für die die Polizei und Staatsanwaltschaft noch immer keine Ermittlungen gegen die AE Nachbarin-X unternommen hat.

Die AE Nachbarin-X ist seit 2009 eine skrupellose Lügnerin, die von der Polizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu Unrecht unterstützt wird.

Damit sind die an diesem Rechtsfall beteiligten Personen zu Kompliz/innen der AE Nachbarin-X geworden. Ein Albtraum und schwerste Belastung für mich.
Das belegt meine Fall-Homepage.
 


AS 57

Ermittlungsverfahren 2209853/2017

Das Verfahren wurde am 07.12.2017 an die StA Lörrach übergeben und wird dort unter dem Aktenzeichen 86 Js 17536/17 geführt. Laut Auskunft der Geschäftsstelle der StA war das Verfahren mit Stand 36.07.2018 noch nicht abgeschlossen.

Moser-Kommentar:

Warum hat die Staatsanwaltschaft dann keine Ermittlungen gegen die AE Nachbarin-X eingeleitet?
Diese umfangreiche Homepage verdeutlicht mein jahrelanges Leid,
was in einem Rechtsstaat nicht passieren darf.
 


AS 57

Ermittlungen zum Betreiber der Website www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

Durch eine Whois-Anfrage konnten die IP-Adresse sowie der Internet Service Provider der genannten Seite ermittelt werden. Die IP-Adresse lautet 81.169.145.145. Provider ist die Strato AG in Berlin.

Eine Bestandsdatenanfrage bei der Strato AG ergab, dass die genannte Domain auf den Namen der Beschuldigten angemietet wurde.

Name, Anschrift und Telefonnummern sind korrekt. Die IBAN des hinterlegten Kontos DE..... gehört zum Konto der ....... Bank.

Die Beschuldigte betreibt laut Auflistung des Providers 25 Domains, überwiegend zum Thema Geflügelzucht.

Moser-Kommentar:

Diese umständliche Recherche ist der Polizei nicht würdig, wie ich schon zuvor erklärte.
Die Überprüfung meiner Telefone und sogar der Bankdaten waren völlig überflüssig.

Bin ich jetzt von der Polizei noch bei meiner Bank angeschwärzt worden?

Domains zu verschiedenen Tierarten sind wohl eine Gefahr für den Staat,
vor allem, wenn es sich um Geflügel handelt!

Wie wäre es, wenn endlich mal ermittelt wird, was die AE Nachbarin-X so mit ihrer Zeit anfängt.
 


AS 59

Auf die Domain "gerichtlichesbetreuungsverfahren.de" wird laut Auskunft des Betreibers Strato AG umgeleitet von der Seite "entmuendigungsterror.ch", welche ebenfalls auf die Seiten "entmuendigungsterror.de" und "entmündigungsterror.de", welche ebenfalls auf die Hauptseite "gerichtlichesbetreuungsverfahren.de" verlinken.

- Antwortschreiben Strato AG vom 26.07.2018

- SARS-Anfrage vom 30.07.2018

Moser-Kommentar:

Hier fehlt noch die Informations-Homepage mit ähnlichem Namen
gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Dort wird auch aufgezeigt, wie Bürger/innen zu Unrecht ihre wichtigsten Rechte verlieren können und dann menschenunwürdig behandelt werden.
Auf diesem Weg können sie auch ihr Hab und Gut an betrügerische Menschen verlieren. Mein Grundstück könnte optimal in das Beuteschema der Familie Nachbarin-X mit ihren zwei gegenüberliegenden und zwei neben mir liegenden Grundstücken passen.
 


AS 59

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde nach einem polizeilichen Bericht an das Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen ein Betreuungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschuldigten eingeleitet.

Das Verfahren und die Anstrengungen der Beschuldigten gegen diese Maßnahmen sind Inhalt der Internetseite "www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de".

Die Beschuldigte kritisiert hier das Vorgehen der eingebundenen Stellen massiv. Auf der unübersichtlichen Seite ist eine Vielzahl an amtlichen Schriftstücken abgebildet oder zitiert. Laut der Internetseite hat die Beschuldigte bereits Petitionen beim Landtag und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Lörrach sind Ziel der Anfeindungen.

Moser-Kommentar:

Der erste Abschnitt ist eine verfälschte, demütigende Beschreibung.
Hier fehlt der Hinweis, dass der Polizeibericht nur die Falschaussagen der AE Nachbarin-X aufgenommen hat. Die Polizei hat nicht überprüft und Ermittlungen bzw. Beweise verweigert. Ebenso das Landratsamt und das Amtsgericht.

Die massive Kritik ist berechtigt und in einem Rechtsstaat zulässig.
Petition und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof werden hier negativ dargestellt.

Und noch immer kommen Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft auf die Idee, die Wahrheit zu ermitteln, um der skrupellosen Lügnerin Nachbarin-X endlich das Handwerk zu legen.

Meine sogenannten "Anfeindungen" ist begründet, wenn man die vielen ungerechten Folgen für mich berücksichtigt.

Oder orientiert sich die Polizei und Staatsanwaltschaft an den Verhältnissen in der Türkei oder ähnlichen Staaten?.
 


AS 59

Zur Beschuldigten
Die Beschuldigte ist bereits wegen Beleidigung im Zusammenhang mit dem Betreuungsverfahren strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Eine Vernehmung erfolgte bislang nicht (siehe folgender Punkt).

Moser-Kommentar:

Falsche Behauptung und massive Beleidigung.
Bitte Aktenzeichen und nähere Angaben.

 


AS 59

Ausstehende Maßnahmen
Die Beschuldigte wurde noch nicht zur Sache vernommen.

Moser-Kommentar:

Nun mit diesem Schreiben äußere ich mich sehr ausführlich
 


AS 59

Zuvor bitte ich um Prüfung des Sachverhaltes insbesondere zur Frage, ob Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen werden sollen.

Hierbei kämen die Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten zur Sicherstellung der EDV-Anlage oder die Beschlagnahme der Internetseite beim Provider in Frage.
 

Moser-Kommentar:

Dazu gibt es keinen Grund, es sei den die Polizei und Lörracher Justiz orientieren sich an den Verhältnissen in der Türkei oder ähnlichen Staaten.
Was für Beweise sollen denn gefunden werden?

Welche Texte aus meiner Homepage passen denn zu solchen drastischen Maßnahmen?

Wie wäre es mit solchen Maßnahmen bei der AE Nachbarin-X und ihren Kompliz/innen.
 


AS 59


Außerdem rege ich an, zu prüfen, ob und wann die Beschuldigte im Besitz der Akte 86 Js 17536/17 war und ob sie die Möglichkeit hatte, die Akte oder Aktenteile zu kopieren/einscannen/abfotografieren.

Pfaff, PHK.
 

Moser-Kommentar:

Eine Beschuldigte kann sich nur wehren, wenn sie umfassend unterrichtet wird, was ihr vorgeworfen wird.
Wieder ein nichtrechtstaatlicher Vorschlag.
 


Mit freundlichem Gruß

G. Moser


Geändert am:   25.01.2024

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