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Brief an die
Staatsanwaltschaft Lörrach
Veröffentlicht am |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Abgabe an der Infothek
Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
10. Oktober 2018
88 Js 10154/18
Ermittlungsverfahren gegen G.......... Moser wegen
"verbotener " Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß §
353d StGB
Hier: Antrag auf Einstellung des Verfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
I.
Nach dem Prinzip von Recht und Anstand ist dieses Verfahren
einzustellen.
Im Folgenden der Originaltext des von der Polizei und
Staatsanwaltschaft benutzten Paragraphen. M.E. ist wohl Nr. 3
gemeint.
StGB § 353d Verbotene Mitteilungen über
Gerichtsverhandlungen Mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. |
entgegen einem gesetzlichen
Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der
die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über
den Inhalt eines die Sache betreffenden
amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung
macht,
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2. |
entgegen einer vom Gericht
auf Grund eines Gesetzes auferlegten
Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart,
die durch eine nichtöffentliche
Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache
betreffendes amtliches Dokument zu seiner
Kenntnis gelangt sind, oder
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3. |
die Anklageschrift oder andere amtliche
Dokumente eines Strafverfahrens, eines
Bußgeldverfahrens oder eines
Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen
Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor
sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden
sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. |
Die wichtigsten Ereignisse geschahen im November
2017.
Wieder machte die AE
Nachbarin-X Falschaussagen vor der Polizei
und zwar sehr drastische. Außerdem gab es einen Zeugen
mit einer Falschaussage.
Nachdem ich Ende Dezember 2017 einen Strafbefehl
bekam, beantragte ich unverzügliche Akteneinsicht.
Erst auf erneutes Drängen bekam ich Akteneinsicht am
4. Januar 2018.
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Nach dem Stand der damaligen Akten bis etwa AS 55
stellte ich fest,
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dass weder von der Polizei
noch von der Staatsanwaltschaft
nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde.
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Daher gab ich am 10. Januar 2018 einen umfangreichen
Einspruch zum Sprachbefehl ab (Korrektur: Strafbefehl).
Ab Eingang eines Strafbefehls haben die Bürger/innen nur 14 Tage
Zeit für den Einspruch.Eine Antwort zu meinem Einspruch kam
etwa nach 14 Tagen nicht.
Daher veröffentlichte ich aus Protest den Polizeibericht über
mich
ab dem 26. Januar 2018.
Er sollte die Nachbarn und die Öffentlichkeit aufklären,
was mir wieder durch die AE
Nachbarin-X passiert ist.
Dabei ist keinem aus (Korrektur: außer) mir ein Schaden entstanden.
Ein Teil der Leser/innen dieses Polizeiberichts wird der
anonymisierten AE Nachbarin-X
bzw. der Nachbarin-X glauben, diejenigen, die mich kennen, z.B.
viele Bürger/innen aus Binzen, werden dem Bericht keinen Glauben
schenken.
Die Veröffentlichung verstärkt den jahrelangen Rufmord über
mich durch die AE Nachbarin-X.
Ich habe sogar die wahrheitsgemäße Schilderung des
Vorfalls weggelassen. Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018
und den folgenden Eingaben
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war ich mir ziemlich sicher,
dass die AE Nachbarin-X endlich
zur Rechenschaft gezogen wird.
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Ich musste aber etwa ein halbes Jahr warten
bis eine Reaktion auf meinem Einspruch kamDas war für mich psychische Folter.
Ich erinnere an Ausschnitte aus meinem Banner über jeder Seite
meiner Homepage:
Mobbingmethode mit Staatshilfe,
Gesetzesänderungen sind dringend notwendig,
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde usw.
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II.
Nach der Auswertung der Akteneinsicht anhand meiner Fotos
war ich entsetzt,
welche Aktivitäten die Polizei gegen mich unternommen hatte und
welche Argumente die Polizei gegen mich verwendet hat.
Im folgenden Abschriften aus den Akten und meine Kommentare
bzw. Stellungnahmen dazu. AS 3
Abschrift am 27.09.2018 von G. Moser vom Foto
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein
- Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein |
Weil am Rhein, 01.08.2018
Telefon: 07621..............
Durch: 07621 ................
Sachbearbeiter: Pfaff
Az: ST/1356456/2018 |
Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft:
02. Aug. 2018
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Kategorie: |
Straftat |
Vorgangsart: |
Vorgang |
Ereignis-/Tatzeit |
Freitag 26.01.2018 |
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GM-Kommentar:
Steht so auf der betreffenden Homepageseite:
Veröffentlicht am 26.01.2018 |
PLZ, Ort |
79589 Binzen |
Straße: |
x-Str. ..... |
Landkreis: |
Lörrach |
Bundesgemeindeschlüssel: |
08336008 |
Tatbestand: |
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
gemäß § 353 d StGB |
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Moser-Kommentar:
Aus dieser Aktenseite habe ich erfahren, dass die Initiative von
PHK Pfaff ausging,
d.h. er ist der tatsächliche Anzeigeerstatter.
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AS 9
Formular mit Anzeigeerstatter und Geschädigter Person
...........................................................
........................................................
usw. |
Moser-Kommentar:
Die persönlichen Daten zum Anzeigeerstatter fehlen.
Faktisch ist es PHK Pfaff.
Die persönlichen Daten zur geschädigten Person fehlen.
Faktisch bin ich, Gertrud Moser die geschädigte Person,
weil die übrigen beteiligten Personen anonymisiert sind.
Daher finde ich das Vorgehen von POK Pfaff sehr verwerflich.
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AS 9
SACHVERHALT
Die Beschuldigte betreibt die Internetseite
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.Auf dieser Seite veröffentlichte die Beschuldigte am 26.01.2018
eine Vernehmungsniederschrift ihrer Nachbarin aus dem laufenden
Ermittlungsverfahren ST/2209853/2017.
Wie die Beschuldigte, gegen die sich das Verfahren richtete, in
den Besitz dieser Niederschrift gekommen ist, ist bislang nicht
bekannt.
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Moser-Kommentar:
In einem Rechtsstaat müssen Beschuldigte in den Besitz von
Schriftstücken kommen, damit sie sich gegen unberechtigte
Vorwürfe wehren können.
Hier ist es die Abschrift vom Foto, nicht einmal Kopien habe ich
bekommen und konnte sie auch nicht bei einer Mitarbeiterin der
Staatsanwaltschaft bestellen.
Daher Strafarbeit mit Abschreiben für mich.
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AS 11
STRAFANZEIGE Moser, |
Sb: Pfaff. |
G.......................... |
Az: ST/1356456/2018 |
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Eintrags auf der Website der
Beschuldigten war das genannte Verfahren bei der StA Lörrach
unter dem Aktenzeichen 86 Js 17536/17 in Bearbeitung.
(Unterschrift) Pfaff PHK
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Moser-Kommentar:
Eine sehr lange Bearbeitung des angesprochenen Verfahrens ohne
Zwischenbericht zu meinem Einspruch, d.h. extrem
bürgerfeindlich.
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AS 13 oben
2. Anzeige von Nachbarin-X bei der Polizei mit drastischen
Falschaussagen
Veröffentlicht am 26.01.2018
Am 20. Mai 2018 noch immer keine Antwort zu meinem Einspruch vom
10. Jan 2018.
Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wissen genau, wie
sie mich quälen können. Damit huldigen sie Nachbarin-X
(nachbarliches Lügenluder) und verkürzen meine Lebenserwartung.
In der TV-Serie "Anwälte der Toten" wird berichtet, wie eine
Frau durch einen Schockanruf gestorben ist. Der Täter hat auch
sehr viele Schockanrufe bei anderen Frauen getätigt und später
lebenslänglich bekommen.
https://www.tvnow.de/rtl/anwaelte-der-toten/schaedel-im-wald-blei-im-schaedel/player
Ich werde in diesem Fall seit 2009 laufend belastet mit
schockierenden Erlebnissen und lebe noch. Die Übeltäter sind
hier verschiedenen Personen (Polizei, Landratsamt, Gerichte,
Staatsanwaltschaft, eigene Anwälte u. Anwältinnen), die mich
gemeinschaftlich mobben und eigentlich für Gerechtigkeit
zuständig sind. |
Moser-Kommentar:
Hier weise ich auf massive Ungerechtigkeiten durch die
staatlichen Institutionen hin. Bewiesen wird dies durch
umfangreiche Dokumentation auf meiner-Homepage.
Die Veröffentlichung hat u.a. auch den Zweck, dass so ein
Fall wie meiner nicht passieren darf. Wenn die 3 Staatsgewalten
bei mir seit 2009 versagen, dann muss ich die "4. Gewalt", ein
Massenmedium benutzen.
Im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit in der
Bundesrepublik darf ich auf Mißstände bei Polizei und Justiz
hinweisen, wenn ich dies beweisen kann.
Die anonymisierte Nachbarin-X ist von jemanden umrahmt.
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AS 17
Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X |
Sb: Lindermer |
Seite 3, 22.11.2017 Basler Straße 7 |
Az: SPH/2209853/2017 |
Zur Sache
Die Frau G.... Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns.
Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil
wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. (GM:
Drastische Lüge, ohne Beweise)
Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider
nichts.
GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte
hat dies nicht geprüft.
Erst auf schriftliche Nachfrage an das
Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort zu dieser
Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und hat diesen umfangreichen
Rechtsfall ausgelöst.
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus.
Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen,
herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und
habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".
Zeuge für diese Aussage war Herr .............. vom
gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe
darauf nichts entgegnet und ging weiter. |
Moser-Kommentar:
Auch hier wehre ich mich gegen die Falschaussagen der AE
Nachbarin-X und der mangelnden Prüfung durch den zuständigen
Polizeibeamten.
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AS 19
Unterer Teil der Seite mit dem veröffentlichten Polizeibericht
im Auftrag der AE
Nachbarin-X
Zeitliche Reihenfolge mit wichtigen Ereignissen und
Schriftstücke |
Moser-Kommentar:
Auch mit dieser Tabelle weise ich auf die Ungerechtigkeiten
gegen mich hin.
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AS 21 bis 23
Zeitliche Reihenfolge mit wichtigen Ereignissen und
Schriftstücke |
Moser-Kommentar:
Auch mit dieser Tabelle weise ich auf die Ungerechtigkeiten
gegen mich hin.
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AS 25 bis 29
Kopie der nicht berechtigten Strafanzeige von
Nachbarin-X
gegen mich |
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AS 31, AS 33, AS 35, 37
IP-Erforschung meiner Webseite" bei www.computerbetrug.de |
Umständliche, nicht fachgerechte Domainermittlung über private
Seiten.
Damit hat mich die Polizei im Internet in Verruf gebracht.
Dazu musste ich erst die benutzen Seiten recherchieren und das
jeweilige Impressum überprüfen.
Fachlich richtig wäre die Anfrage bei der Denic www.denic.de
gewesen.
Sie ist die offizielle Vergabestelle für DE-Domains. Von dort
hätte die Polizei erfahren, dass mein Provider die Firma Strato
ist.
Wie in einem späteren Schreiben der Strato richtig bemerkt
wurde,
spielt die IP-Adresse keine wichtige Rolle.
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AS 39, AS 41, AS 43
Brief an meinen Provider Strato durch PHK Pfaff |
Moser-Kommentar:
Durch die Mitteilung, dass ich angeblich gegen das
Strafgesetzbuch § 353 d StGB verstoßen habe, bin ich auch bei
der Strato angeschwärzt worden. (Von PHK Pfaff)
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AS 45, 47
Antwort der Strato an PHK Pfaff mit dem Hinweis, dass die
Kontaktdaten nur für den internen Gebrauch sind. |
Moser-Kommentar:
Aufgrund dieser Kontaktdaten wurde m.E. PHK Pfaff zu überaktiv
und gegenüber der AE
Nachbarin-X untätig. Aus der bemängelten Seite
war eindeutig der Hinweis auf drastische Falschaussagen. Damit
waren und sind Ermittlungen notwendig, die die Polizei und die
Staatsanwaltschaft unterlassen haben.
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AS 49, 51
Tabelle mit meinen 25 Domains zu verschiedenen Tieren und zu
Entmündigungs- bzw. Betreuungsverfahren. |
Moser-Kommentar:
Zu letztere Domains kam ich durch den bis heute ungeprüften
Polizeibericht der AE
Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein.
Aber erst nach 2 Jahren, nachdem ich mich vergeblich um
Gerechtigkeit bemüht hatte.
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AS 53, AS 55
Überprüfung meiner Festnetznummer und meiner Handy-Nummer. |
Moser-Kommentar:
Welche Begründung gibt es dafür?
Für mich ist das Anschwärzen beim LKA.
Ich behalte mir vor, mich dort noch zu beschweren.
Irgendeine Überprüfung der AE
Nachbarin-X gibt es immer noch nicht,
nicht einmal zu ihren Berufsangaben.
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AS 57
Ermittlungsbericht vom
27.07.2018 von PHK Pfaff
Feststellung
Am 04.06.2018 erhielt in
anderer dienstlicher Sache Kenntnis von der Website
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de Bei einer groben
Durchsicht der Website stieß ich unter der URL http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-11/2017-11-22-Nachbarin-X-polizei.htm
auf eine Vernehmungsniederschrift meines Mitarbeiters
POK L., welche dort, teilweise anonymisiert,
veröffentlicht wurde. |
Moser-Kommentar:
Wie schon erwähnt, bei dieser Seite bin ich die Geschädigte, für
die die Polizei und Staatsanwaltschaft noch immer keine
Ermittlungen gegen die AE
Nachbarin-X unternommen hat.
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AS 57
Inhalt der Niederschrift Die Niederschrift ist datiert vom 22.11.2017 und gehört zum
Ermittlungsverfahren 2209853/2017. Es handelt sich hierbei um
Ermittlungsverfahren gegen die hier ebenfalls Beschuldigte
Gertrud Moser wegen Beleidigung zum Nachteil der
Nachbarin-X.
Bei der Vernehmung handelt es sich um die der Geschädigten.
Bei der veröffentlichten Vernehmungsniederschrift
handelt es sich offenbar um eine gescannte und
EDV-lesbar gemachte Kopie der Originalvernehmung. Die
Unterschriften fehlen und die Namen und Telefonnummern
sind entfernt oder stark verkürzt worden
Der Inhalt der protokollierten Aussage der Geschädigten ist
allerdings vollumfänglich abgebildet.
Zwischen der Textzeile befindet sich ein Kommentar der
Beschuldigten
Screenshot vom 04.06.2018 |
Moser-Kommentar:
Wie schon erwähnt, bei dieser Seite bin ich die Geschädigte, für
die die Polizei und Staatsanwaltschaft noch immer keine
Ermittlungen gegen die AE
Nachbarin-X unternommen hat.
Die AE
Nachbarin-X ist seit 2009 eine skrupellose Lügnerin, die von
der Polizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu Unrecht
unterstützt wird.
Damit sind die an diesem Rechtsfall beteiligten Personen zu
Kompliz/innen der AE
Nachbarin-X geworden. Ein Albtraum und
schwerste Belastung für mich.
Das belegt meine Fall-Homepage.
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AS 57
Ermittlungsverfahren 2209853/2017
Das Verfahren wurde am 07.12.2017 an die StA Lörrach übergeben
und wird dort unter dem Aktenzeichen 86 Js 17536/17 geführt.
Laut Auskunft der Geschäftsstelle der StA war das Verfahren mit
Stand 36.07.2018 noch nicht abgeschlossen. |
Moser-Kommentar:
Warum hat die Staatsanwaltschaft dann keine Ermittlungen gegen
die AE
Nachbarin-X eingeleitet?
Diese umfangreiche Homepage verdeutlicht mein jahrelanges Leid,
was in einem Rechtsstaat nicht passieren darf.
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AS 57
Ermittlungen zum Betreiber der Website
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de Durch eine Whois-Anfrage konnten die IP-Adresse sowie der
Internet Service Provider der genannten Seite ermittelt werden.
Die IP-Adresse lautet 81.169.145.145. Provider ist die Strato AG
in Berlin.
Eine Bestandsdatenanfrage bei der Strato AG ergab, dass die
genannte Domain auf den Namen der Beschuldigten angemietet
wurde.
Name, Anschrift und Telefonnummern sind korrekt. Die IBAN des
hinterlegten Kontos DE..... gehört zum Konto der ....... Bank.
Die Beschuldigte betreibt laut Auflistung des Providers 25
Domains, überwiegend zum Thema Geflügelzucht. |
Moser-Kommentar:
Diese umständliche Recherche ist der Polizei nicht würdig, wie
ich schon zuvor erklärte.
Die Überprüfung meiner Telefone und sogar der Bankdaten waren
völlig überflüssig.
Bin ich jetzt von der Polizei noch bei meiner Bank angeschwärzt
worden?
Domains zu verschiedenen Tierarten sind wohl eine Gefahr für den
Staat,
vor allem, wenn es sich um Geflügel handelt!
Wie wäre es, wenn endlich mal ermittelt wird, was die AE
Nachbarin-X so mit ihrer Zeit anfängt.
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AS 59
Auf die Domain "gerichtlichesbetreuungsverfahren.de" wird laut
Auskunft des Betreibers Strato AG umgeleitet von der Seite "entmuendigungsterror.ch",
welche ebenfalls auf die Seiten "entmuendigungsterror.de" und "entmündigungsterror.de",
welche ebenfalls auf die Hauptseite "gerichtlichesbetreuungsverfahren.de"
verlinken. - Antwortschreiben Strato AG vom 26.07.2018
- SARS-Anfrage vom 30.07.2018 |
Moser-Kommentar:
Hier fehlt noch die Informations-Homepage mit ähnlichem Namen
gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Dort wird auch aufgezeigt, wie Bürger/innen zu Unrecht ihre
wichtigsten Rechte verlieren können und dann menschenunwürdig
behandelt werden.
Auf diesem Weg können sie auch ihr Hab und Gut an betrügerische
Menschen verlieren. Mein Grundstück könnte optimal in das
Beuteschema der Familie
Nachbarin-X mit ihren zwei
gegenüberliegenden und zwei neben mir liegenden Grundstücken
passen.
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AS 59
Hintergrund Im Jahr 2009 wurde nach einem polizeilichen Bericht an das
Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen ein
Betreuungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschuldigten
eingeleitet.
Das Verfahren und die Anstrengungen der Beschuldigten gegen
diese Maßnahmen sind Inhalt der Internetseite "www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de".
Die Beschuldigte kritisiert hier das Vorgehen der eingebundenen
Stellen massiv. Auf der unübersichtlichen Seite ist eine
Vielzahl an amtlichen Schriftstücken abgebildet oder zitiert.
Laut der Internetseite hat die Beschuldigte bereits Petitionen
beim Landtag und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof
eingereicht.
Auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Lörrach sind
Ziel der Anfeindungen. |
Moser-Kommentar:
Der erste Abschnitt ist eine verfälschte, demütigende
Beschreibung.
Hier fehlt der Hinweis, dass der Polizeibericht nur die
Falschaussagen der AE
Nachbarin-X aufgenommen hat. Die Polizei hat
nicht überprüft und Ermittlungen bzw. Beweise verweigert. Ebenso
das Landratsamt und das Amtsgericht.
Die massive Kritik ist berechtigt und in einem Rechtsstaat
zulässig.
Petition und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof werden
hier negativ dargestellt.
Und noch immer kommen Polizei, Amtsgericht und
Staatsanwaltschaft auf die Idee, die Wahrheit zu ermitteln, um
der skrupellosen Lügnerin
Nachbarin-X endlich das Handwerk zu
legen.
Meine sogenannten "Anfeindungen" ist begründet, wenn man die
vielen ungerechten Folgen für mich berücksichtigt.
Oder orientiert sich die Polizei und Staatsanwaltschaft an den
Verhältnissen in der Türkei oder ähnlichen Staaten?.
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AS 59
Zur Beschuldigten
Die Beschuldigte ist bereits wegen Beleidigung im Zusammenhang
mit dem Betreuungsverfahren strafrechtlich in Erscheinung
getreten.
Eine Vernehmung erfolgte bislang nicht (siehe folgender Punkt). |
Moser-Kommentar:
Falsche Behauptung und massive Beleidigung.
Bitte Aktenzeichen und nähere Angaben.
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AS 59
Ausstehende Maßnahmen
Die Beschuldigte wurde noch nicht zur Sache vernommen. |
Moser-Kommentar:
Nun mit diesem Schreiben äußere ich mich sehr ausführlich
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AS 59
Zuvor bitte ich um Prüfung des Sachverhaltes insbesondere zur
Frage, ob Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen werden sollen.
Hierbei kämen die Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten
zur Sicherstellung der EDV-Anlage oder die Beschlagnahme der
Internetseite beim Provider in Frage.
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Moser-Kommentar:
Dazu gibt es keinen Grund, es sei den die Polizei und Lörracher
Justiz orientieren sich an den Verhältnissen in der Türkei oder
ähnlichen Staaten.
Was für Beweise sollen denn gefunden werden?
Welche Texte aus meiner Homepage passen denn zu solchen
drastischen Maßnahmen?
Wie wäre es mit solchen Maßnahmen bei der AE
Nachbarin-X und ihren
Kompliz/innen.
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AS 59
Außerdem rege ich an, zu prüfen, ob und wann die Beschuldigte im
Besitz der Akte 86 Js 17536/17 war und ob sie die Möglichkeit
hatte, die Akte oder Aktenteile zu
kopieren/einscannen/abfotografieren.Pfaff, PHK.
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Moser-Kommentar:
Eine Beschuldigte kann sich nur wehren, wenn sie umfassend
unterrichtet wird, was ihr vorgeworfen wird.
Wieder ein nichtrechtstaatlicher Vorschlag.
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Mit freundlichem Gruß
G. Moser |
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