Ihr Schreiben vom 24.08.2018 sowie ihr Schreiben vom
14.06.2018Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.05.2018 habe ich Ihnen
am 05.06.2018 beantwortet.
Ich habe Ihnen geschrieben, dass ich in den vorgebrachten
Vorwürfen keine dienstrechtlichen Verfehlungen erkenne und dass
über Ihre sonstigen Beschwerden/Einsprüche beim AG Lörrach bzw.
der StA Lörrach entschieden wird.
Ihr Schreiben vom 14.06.2018 ist bei mir eingegangen. Dieses
habe ich jedoch lediglich als Kommentierung meines Bescheides
angesehen, weshalb ich auch nicht weiter darauf reagiert habe.
Ich möchte Ihnen nun mitteilen, dass ich Ihre Einwendungen
abschließend bewertet habe und auf künftige inhaltsgleiche
Schreiben von Ihnen zu diesen Sachverhalten nicht mehr antworten
werde.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass ich als Leiterin des
Polizeireviers Weil am Rhein für derartige
Beschwerdesachverhalte zuständig bin. Insofern werden Sie auch
von meinen Mitarbeitern keine Antworten zu Beschwerdesachverhalten bekommen.
Mit
freundlichen Grüßen,
Kathrin Mutter
Leiterin des Polizeireviers Weil am Rhein
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