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Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein
Veröffentlicht am 23. April 2023 |
Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen
Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
07.09.2018 Az ST/13 56 45 6/2018
Ihre Vorladung zum Verhör vom 03.09.2018, Eingang am 05.09.2018
Termin: Montag, 10.09.2018 10 Uhr
Sehr geehrter Herr Pfaff,
sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Zu dem genannten Termin werde ich nicht
erscheinen,
d.h. ich sage diesen Termin ab.
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2. |
Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerchter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen
der Nachbarin-X entstanden ist.
Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt
und
Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt.
Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall! |
3. |
Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen
(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).Auch
damals kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an.
Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung
begangen habe.
Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer
Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine
Strafverteidigerin telefonisch zurück.
Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss.
Ich beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen
Gespräch informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung
begangen habe. Dann informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich
aus Unkenntnis akzeptierte (1.840,68 €).
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
Schreiben an Polizei vom 07.09.2018
Seite 2
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Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte
dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht. Als
sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie
am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der
Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir
gehalten. Dann wurde das Strafverfahren eingestellt.
Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue
Falschaussagen der Nachbarin-X. Die Anwältin stellte
von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine Enttäuschung über ihr
Verhalten gab es keine Antwort.
Um mich gegen die Falschaussagen der Nachbarin-X zu
wehren, habe ich nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht.
(Rechtsanwalt Dr. Dr. (Vorname Nachname), Baden-Baden). Er hat mich über
längere Zeit hingehalten und dann hintergangen. Ich habe umsonst an
Ihn viel Geld bezahlt.
Dokumentiert ist dies als Anwalt 7 auf meiner Homepage.
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4. |
Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele
Anwälte nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe
Gerichts- und Anwaltskosten hatte. Daher beantrage ich
unverzügliche Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach oder der
Staatsanwaltschaft, weil ich mich im Moment selbst vertrete.
Aufgrund der Akteneinsicht entscheide ich dann, ob ich anwaltliche
Hilfe in Anspruch nehme.
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5. |
Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B.
durch umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den
Medien. Auf meiner Homepage ist ausführliche dokumentiert, welche
rechtlichen, finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen
ungerechten Rechtsfall erlitten haben und ein Ende ist immer noch
nicht in Sicht. Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das
Verhalten der Polizei seit 2009.
Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche
Belastungen.
Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür.
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6. |
Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte
davor warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.
Eines von vielen Beispielen:
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html
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Text zum obigen Link fehlt wegen Urheberrechtsschutz |
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G. Moser |
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