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Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein

Veröffentlicht am 23. April 2023


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................


Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein

07.09.2018

Az ST/13 56 45 6/2018
Ihre Vorladung zum Verhör vom 03.09.2018,
Eingang am 05.09.2018
Termin: Montag, 10.09.2018 10 Uhr


Sehr geehrter Herr Pfaff,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. Zu dem genannten Termin werde ich nicht erscheinen,
d.h. ich sage diesen Termin ab.
 
2. Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerchter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen
der Nachbarin-X entstanden ist.
Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt und
Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt.


Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall!

 

3. Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen
(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).

Auch damals kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an.
Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung begangen habe.

Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine Strafverteidigerin telefonisch zurück.
Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss. Ich beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen Gespräch informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe. Dann informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich aus Unkenntnis akzeptierte (1.840,68 €).

- 2 -

   

Gertrud Moser, 79589 Binzen         Schreiben an Polizei vom 07.09.2018             Seite 2
 
  Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht.

Als sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten. Dann wurde das Strafverfahren eingestellt.

Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue Falschaussagen der Nachbarin-X. Die Anwältin stellte von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine Enttäuschung über ihr Verhalten gab es keine Antwort.

Um mich gegen die Falschaussagen der Nachbarin-X zu wehren, habe ich nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht. (Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hohmann, Baden-Baden). Er hat mich über längere Zeit hingehalten und dann hintergangen. Ich habe umsonst an Ihn viel Geld bezahlt.
Dokumentiert ist dies als Anwalt 7 auf meiner Homepage.
 

4. Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele Anwälte nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe Gerichts- und Anwaltskosten hatte.

Daher beantrage ich unverzügliche Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach oder der Staatsanwaltschaft, weil ich mich im Moment selbst vertrete. Aufgrund der Akteneinsicht entscheide ich dann, ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme.
 

5. Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B. durch umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien.

Auf meiner Homepage ist ausführliche dokumentiert, welche rechtlichen, finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen ungerechten Rechtsfall erlitten haben und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das Verhalten der Polizei seit 2009.

Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche Belastungen.
Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür.
 

6. Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.
Eines von vielen Beispielen:
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html
 
 
Text zum obigen Link fehlt wegen Urheberrechtsschutz
   
G. Moser

Geändert am:   16.01.2024

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