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Brief an die
Staatsanwaltschaft Lörrach
Veröffentlicht am 22.04.2023 |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
30. August 2018
Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen
§ 57 StPO Wahrheitspflicht
§ 187 StGB Verleumdung
gegen
"Zeuge x von Nachbarin-X" 79....
........
Mitarbeiter beim Steuerberatungsunternehmen x
................Adresse ........................
Sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Falschaussage des Zeugen Mit
Schreiben vom
28.11.2018 an Herrn B. L. vom Polizeirevier
Weil am Rhein machte Herr x als Zeuge eine Falschaussage.
Da keine Kopie vorhanden, beiliegend die Abschrift seines
Schreibens.
Anlage PP 1
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2. |
Mein Widerspruch am 10. Januar 2018 gegen den Strafbefehl 31
Cs 86 Js 17536/17 enthält genügend Argumente und Hinweise zu
seiner Falschaussage Ende Dezember bekam ich einen
Strafbefehl aufgrund weiterer Falschaussagen meiner
Nachbarin-X am 22.11.2017 auf dem Polizeirevier Weil am
Rhein. Dagegen legte ich ab 10. Januar 2018 Widerspruch ein.
Ich war der Meinung, dass die darin enthaltenen
Verteidigungsargumente ausreichen, Herrn Zeuge-x erneut zu
befragen, weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
durchzuführen und/oder gegen ihn ein Strafverfahren einzuleiten.
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3. |
Zunächst Argumente zugunsten Herrn Zeuge-x von mir
Zunächst verteidigte ich Herrn Zeuge-X, weil er laut
Steuerberater-Homepage in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
Steuerberater x....... steht und dieser wiederum mit
Nachbarin-X und ihrem
Ehemann befreundet ist.
Gleichzeitig ist Herr x........ auch Mieter des Hauses in der
.........-Str. ..., dessen Eigentümer der Ehemann von
Nachbarin-Xund dessen
Bruder y................. sind.
Aus meinem Einspruch vom 10.01.2018:
Einspruch
...................
III. wegen vermutlicher Zeugenbeeinflussung
oder
Anstiftung zur Falschaussage
................... |
Seite 8
III. |
Einspruchsgründe wegen vermutlicher
Zeugenbeeinflussung oder Anstiftung zur
Falschaussage
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1. |
Durch die Stellungnahme in Anlage S 1
kann der Zeuge nicht die Wahrheit gesagt haben.
(AS 31) Es wird daher beantragt den Zeugen
zu streichen oder ihn vorzuladen mit einer
eingehenden Befragung und Vereidigung auf das
Grundgesetz.
Aus den Kommentaren und Hinweisen in Anlage S 1
ist es denkbar,
dass der Zeuge von
Nachbarin-X und ihrem
Ehemann beeinflusst
wurde.
Der Zeuge ist laut Homepage Auszubildender beim
Steuerberater x.........
Herr x....... ist mit Familie Nachbarn-X befreundet.
Der Zeuge steht damit in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu Herrn x...... und damit
indirekt auch gegenüber Familie Nachbarn-X.
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2. |
Die AE ist auch schon mehrfach durch
dubiose Zeugennennungen in der Vergangenheit
aufgefallen.
Dank der Untätigkeit eigener Anwälte und
Anwältinnen der Beklagten ist sie damit bisher
"erfolgreich" gewesen.
Es wird beantragt,
die erfolglose Strafanzeige wegen Prozessbetrug
beizuziehen:
95 Js 12341/15
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- 3 - |
4. |
Spätere Erkenntnis, dass Herr Zeuge-x zur Eskalation des
Vorfalls beigetragen hat Nachdem ich mich länger mit der
Angelegenheit beschäftigt hatte, wurde mir klar, dass Zeuge-x
in negativer Weise zur Eskalation des damaligen harmlosen
Vorfalls beigetragen hat.
Diese neue Erkenntnis ist auch in meinen Unterlagen zum
Einspruch zu finden.
Seite 10
Da die Polizei meine Hinweise aus meiner ersten
Stellungnahme vom 28.11.2017 ignoriert hat, wird
beantragt, 1. ....
2. .....
3. |
festzustellen, was der Zeuge
inhaltlich von den Äußerungen der Betroffenen
mitgekommen hat und welche Informationen er an
die Mitarbeiterin des
Steuerberatungsunternehmens weitergegeben hat,
worauf diese draußen an der Tür erschien und die
Betroffene beleidigte. Dagegen wehrte sich die
Betroffene.
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5. |
Rechtliche Folgen für die AE
Nachbarin-X aufgrund ihrer erneuten
Falschaussagen Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018
war ich mir sicher, dass
Nachbarin-X aufgrund
ihrer langjährigen Falschaussagen endlich zur Rechenschaft
gezogen wird.
Das ist nicht geschehen und ich empfinde es als Frechheit und
nichtrechtsstaatlichem Verhalten, wie sich die Polizei, die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mir gegenüber verhalten
haben.
Nach meinem Einspruch und den enthaltenen Hinweise zur
Aufklärung bzw. Wahrheitsfindung ist offensichtlich nichts
geschehen, und zwar über ein halbes Jahr.
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6. |
Keine Antwort auf einen Brief an den Steuerberater x und dessen Mitarbeiter/innen Kürzlich, am 13.08.2018,
habe ich den beiliegenden Brief an das Steuerberatungsbüro
geschrieben und (natürlich) keine Antwort bekommen.
Anlage PP 2
Der Brief sollte auch eine Anregung an den "Zeugen"
Zeuge-x
sein, über sein Verhalten und seine Falschaussage
nachzudenken und seine Aussage zu berichtigen.
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7. |
Mögliche Provokation durch den Zeugen "Zeuge-X" Statt
über seine Falschaussage nachzudenken, kann sein folgendes
Verhalten eventuell als Provokation aufgefasst werden.
Im Brief vom 13.08.2018 (Anlage PP 1) bezog ich mich auf das
Parkverhalten. Anschließend hat sich dieses Parkverhalten
verstärkt.
Anzumerken ist, dass auch Mieter der Familie Nachbarn-X an meiner
Grundstücksgrenze parken, weil ihnen zu wenig Stellplätze
angeboten werden.
Mitarbeiterinnen der Hausarztpraxis Binzen parken oft an
meiner Grundstückgrenze. Das begrüße ich natürlich. (Es sind nur
3 Parkmöglichkeiten vorhanden).
Durch das Parkverhalten der Mitarbeiter/innen des
Steuerberatungsbüros, an meiner Grundstücksgrenze zu parken,
obwohl beim Steuerberatungsbüro Stellplätze frei sind, müssen
die Mitarbeiterinnen der Hausarztpraxis woanders parken.
Anlage PP 3
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8. |
Langjährige Rechteverweigerung Bei meinem langjährigen
Rechtsfall, der durch diverse Falschaussagen von
Nachbarin-X
entstanden ist, ist klar zu erkennen,
dass mir die Polizei, das Landratsamt, das Amtsgericht, das
Landgericht, das Verwaltungsgericht, die Staatsanwaltschaft usw.
jegliche, übliche Rechte zu meinen Gunsten verweigert haben,
obwohl ich sie mehr- bzw. vielfach beantragt habe.
Das ist in einem Rechtsstaat skandalös.
Daher beantrage ich erneut diese Rechte. Die Falschaussagen
von
Nachbarin-X seit 2009 können immer noch belegt werden.
Aus ihren Aussagen ergeben sich eindeutig arglistige
Täuschungen gegenüber der Polizei, den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft.
Außerdem sollen jetzt endlich Beweise erbracht werden, damit
eine Folgenbeseitigung bezüglicher rechtlicher und finanzieller
Maßnahmen für mich möglich wird.
G. Moser
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GM-Kommentar: Da die Staatsanwältin Sattler-Bartusch
diese Anzeige bearbeitet hat, war es für mich keine
Überraschung, dass sie absolut nichts dazu ermittelt hat und die
Anzeige zurückgewiesen hat. |
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