| Anwalt12- 
				Adresse..... AnMoser-Adresse
 
				Lörrach, 16.8.2018 Kostenerstattung 588,80 € 
				( 
				3 C 449/18) Ihr Schreiben vom 14.8.2018
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 Sehr geehrte Frau Moser, ich lehne Ihre Aufrechnung nach Grund und Höhe ab. Es gelten die vom Amtsgericht im Urteil - 3 C 458/18 - vom 
				3.7.2018 anerkannten Verfahrensgebühren (Urteil Seit 7, 9-10). 
				Ihre Klagen wurden abgewiesen. Ich erwarte Ihre Zahlung - mit bewilligter PKH für die 
				Zwangsvollstreckung werde ich Auftrag erteilen.  Anwalt 12
 
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