Anwalt12-
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Moser-Adresse
Lörrach, 8.8.2018
Kostenerstattung aus dem Rechtsstreit Amtsgericht Lörrach
3 C 449/18 gemäß Urteil vom 3.7.2018
Kostenfestsetzung vom 26.7.2018, Ihnen zugestellt am
1.8.2018
Sehr geehrte Frau Moser,
bitte überweisen Sie festgesetzten mir in eigener Sache von
Ihnen zu erstattenden Kosten in Höhe von EUR 588,80 bis
spätestens 17.8.2018.
Nach Ablauf der Wartefrist von zwei Wochen (§ 798 ZPO) müsste
ich sonst mit bewilligter Prozesskostenhilfe die
Zwangsvollstreckung einleiten;
die vollstreckbare Ausfertigung des
Kostenfestsetzungsbeschlusses liegt mir vor.
Hochachtungsvoll
Anwalt 12
Rechtsanwalt
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