Ergebnisbegründung: POK L. hat die Anzeige, die von der
Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X gegen ihre Nachbarin und hier in
Erscheinung tretende Beschwerdeführerin Frau Gertrud Moser am
22.11.2017 aufgenommen.
Am 28.11.2017 suchten POK L. und PK ....... die zur Anzeige
gebrachte Frau Gertrud Moser auf. Frau Moser wurde belehrt und
es wurde ihr mitgeteilt, dass sie sich als Beschuldigte auch
schriftlich zum Sachverhalt äußern dürfe, was sie wohl am
gleichen Tag noch per E-Mail tat. Nach dem Abschluss der
polizeilichen Ermittlungen wurde die Strafanzeige am 04.12.2017
an die StA Lörrach zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Am 28.12.2017 wurde die Beschwerdeführerin Frau Gertrud Moser
auf Nachfrage durch POK'in Hanser hingewiesen, dass der
Ermittlungsvorgang an die StA Lörrach vorgelegt wurde.
Auch wurde ihr das Aktenzeichen der StA Lörrach mitgeteilt.
Die StA Lörrach hat nach abschließender Prüfung einen
Strafbefehl gegen Frau Gertrud Moser erlassen.
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