Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief vom Polizeirevier Weil am Rhein

Eingang am 6.6. 2018, Veröffentlicht am 17.06.2018


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
Polizeirevier Weil am Rhein

 

Polizeirevier Weil am Rhein, Basler Straße 7. 79576 Weil am Rhein
Frau
Gertrud Moser
J..................

79589 Binzen

Datum
Name
Durchwahl
Aktenzeichen
05.06.2018
Kathrin Mutter
07621............
ohne
(Bitte bei Antwort angeben)
 

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen POK L. vom 24.05.2018; Beschwerdebescheid


Sehr geehrte Frau Moser,

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde ist am 25.05.2018 bei uns eingegangen.
Als Dienstvorgesetzte von POK L. habe ich die von Ihnen erhobenen Vorwürfe der „schädlichen Polizeiarbeit" gegen Sie geprüft und komme zu folgender Einschätzung:
 


I. Ergebnis:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
 

II. Beschwerdegrund:

Die Beschwerdeführerin, Frau Gertrud Moser, gibt schriftlich an, dass POK L. „begünstigende Handlungen und Texte (...) für die AE Nachbarin-X getan" hätte. Zudem geht die Beschwerdeführerin davon aus, dass POK L. „Fehler unterlaufen" seien.
 

III.

.

Ergebnisbegründung:

POK L. hat die Anzeige, die von der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X  gegen ihre Nachbarin und hier in Erscheinung tretende Beschwerdeführerin Frau Gertrud Moser am 22.11.2017 aufgenommen.

Am 28.11.2017 suchten POK L. und PK ....... die zur Anzeige gebrachte Frau Gertrud Moser auf. Frau Moser wurde belehrt und es wurde ihr mitgeteilt, dass sie sich als Beschuldigte auch schriftlich zum Sachverhalt äußern dürfe, was sie wohl am gleichen Tag noch per E-Mail tat. Nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde die Strafanzeige am 04.12.2017 an die StA Lörrach zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Am 28.12.2017 wurde die Beschwerdeführerin Frau Gertrud Moser auf Nachfrage durch POK'in Hanser hingewiesen, dass der Ermittlungsvorgang an die StA Lörrach vorgelegt wurde.

Auch wurde ihr das Aktenzeichen der StA Lörrach mitgeteilt.

Die StA Lörrach hat nach abschließender Prüfung einen Strafbefehl gegen Frau Gertrud Moser erlassen.
 


In den vorgebrachten Vorwürfen lassen sich durch mich keine dienstrechtlichen Verfehlungen erkennen. Über Ihre sonstigen Beschwerden/Einsprüche beim Amtsgericht Lörrach und/oder der Staatsanwaltschaft Lörrach entscheiden diese Behörden.

Mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Mutter
Leiterin des Polizeireviers Weil am Rhein
 


GM-Kommentar:
Seltsam, dass auf meinen Einspruch vom 10. Januar 2018 noch keine Antwort kam. Jeder Tag, an dem keine Antwort kommt, ist somit eine Huldigung von Polizei und Justiz gegenüber Nachbarin-X, die mich mir ihren neuen Falschaussagen wieder quälen darf.

Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de