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Brief an das Amtsgericht Lörrach
Veröffentlicht am 3. April 2023 |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Email: ...
Einwurf in den Nachtbriefkasten
31 Cs 86 Js 17536/17
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 28. Januar 2018
31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
Fakten zum einem Hinweis von POK Lindermer vom 28.11.2017 (AS
23):
Bedenkliches Verhalten des Landratsamts oder Straftaten?
(Teil 2)
In seinem Vermerk über mich vom 28.11.2017 hat POK Lindermer ein mir
bekanntes Argument der AE
Nachbarin-X verwendet, nämlich,
dass ich mich von den Behörden verfolgt fühle.
Mit Schreiben vom 23.01.2018 wurde das ungünstige Verhalten des
Landratsamts "Sozialer Bereich" beschrieben.
Im folgenden wird auf das
rechtlich bedenkliche oder eventuell korruptes Verhalten
des Landratsamts Bau und Gewerbe und der Gemeinde Binzen
hingewiesen.
Dabei ist festzustellen,
dass es nur Beeinträchtigungen bzw. Nachteile mir gegenüber
gab und gibt.
Somit ist es eine besondere Unverschämtheit der AE
Nachbarin-X ,
mich als auffällig zu bezeichnen,
wenn von mir seit 2005 besondere Rücksichtnahme
auf der .....Str. x als Fußgängerin und
Autofahrerin erwartet wird,
und zwar bei Ereignissen, die durch Familie Nachbarn-X
bedingt sind.
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- 2 -
Verdacht der Amtspflichtverletzung beim
Bau- und Gewerbewesen |
1) |
Angehörige des staatlichen Bau-und Gewerbewesens im Ort Binzen
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a)
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Landratsamt Lörrach, Dezernat 4, Fachbereich Baurecht (damaliger
Leiter Hirnschaal, Wilfried Berger, KBM Mutter), Palmstraße 3,
79539 Lörrach
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b) |
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Baurecht, ausführlich:
Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und
Gesundheitsweisen,
(Johannes Dreier, Herrman Ringhof), Bissierstraße 7, 79114
Freiburg
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c) |
Ehemaliger Bürgermeister von Binzen M.
Adresse 79589 Binzen
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d) |
Möglicherweise der Gemeinderat von Binzen in der Zusammensetzung
aus den Jahren etwa 2005 bis etwa 2011
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2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
I. Angaben zu
meinen Nachbarn Nachbarin-X und Ehemann, ......str, 79589 Binzen |
Aktenzeichen
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Datum |
Behörde |
? |
? |
Landratsamt Baurecht: Neubau in der .....Str. x .... |
1030 - 10-03 |
16.09.2012 |
Landratsamt Baurecht |
192 - 10-03 |
04.03.2010 |
Landratsamt Baurecht |
? |
? |
Existieren Akten seit etwa 2005 vom Fußbodenbelagsgeschäft
........................... |
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II. Angaben zu mir,
d.h. Gertrud Moser, ......., 79589 Binzen |
Aktenzeichen |
Datum |
Behörde |
692-09-03 |
08.07.2009 |
Landratsamt Lörrach
Baurecht |
ohne |
08.07.2009 |
Akten bei der Gemeinde
Binzen zum öffentlichen Baurecht und Gewerbe |
184-09-03 |
22.07.2009 |
Landratsamt Baurecht |
691-09-03/632.6 |
12.08.2009 |
Landratsamt Lörrach
Baurecht |
85 Js
9229/09 |
03.10.2009 |
Staatsanwaltschaft
Lörrach, Staatsanwältin Dr. Reil
Akte enthält Hinweise zum Baurecht von der Klägerin |
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23.11.2009 |
Regierungspräsidium
Freiburg Baurecht, Emailkontakt mit Herrn Hermann Ringhof |
1030-10-03 |
13.09.2010 |
Angrenzer-Benachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren von der
Gemeinde Binzen, Rathausplatz 6, 79589 Binzen und Landratsamt
Lörrach Baurecht |
14-2214.2/0 |
26.10.2010 |
Regierungspräsidium
Freiburg Abteilung Steuerung und Verwaltung, Herr Hartmut
Scherer |
21-0532.3-10 / 428-E |
03.11.2010 |
Regierungspräsidium
Freiburg Abteilung 2 Wirtschaft... Bau..., Herr Hermann Ringhof |
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24.11.2010 |
Akteneinsicht durch
mich Gertrud Moser bei der Gemeinde Binzen. Meiner Meinung
nach fehlen Akten |
092.3 |
11.02.2011 |
Landratsamt Lörrach
Kommunalaufsicht |
ohne |
14.04.2012 |
Mein Briefe an die
Landrätin Marion Dammann und ihre Antworten (3.5.2012) |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 4, Nr. 1 - 29
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4) |
Gründe: Willkürliche Stellplatz- und
Nutzungsänderungsverpflichtungen für mich, um von den folgenden
Punkten abzulenken.
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a) |
Als ich mich bei dem Neubaubeginn in der .....Str. x
.... Einwendungen erhob wegen mangelnder Stellplätze und
nachfragte, ob das Fußbodenbelagsgeschäft von Nachbar-X,
.....Str. x ... wirklich zulässig sei, ging das
Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen kaum darauf ein.
Stattdessen begann ein seltsames Verfahren gegen mich wegen
eines fehlende Stellplatzes und einer fehlenden Nutzungsänderung
aufgrund meiner geringfügigen Nachhilfe in Mathematik.
Das vermutlich seit 2005 bestehende Gewerbe wurde erst als
nicht zulässig befunden als ich einen Anwalt einschaltete.
Angeblich wusste das Landratsamt nichts von diesem Gewerbe.
Das glaube ich nicht:
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4.3.2010 Datum für das Anlegen einer Akte. |
Anlage V4-14
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Erst am 1.4.2010 wurde das Gewerbe von Nachbar-X vom Landratsamt
in Frage gestellt und zwar nur, weil ich einen Anwalt
einschaltete und bezahlen musste.
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Anlage V4-15 |
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Die vermutlich gesetzlich notwendige Nutzungsänderung der Firma
Nachbar-x spielt erst im Sommer 2010 eine Rolle. Beispiel
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Anlage V4-19 |
b) |
Um im Nachhinein die Existenz und die Zulässigkeit des Gewerbes
von Nachbar-X seit etwa 2005 bis ca. 2014 zu überprüfen, könnte
es entsprechende Daten beim Finanzamt Lörrach geben. Seine etwa
2009 bestehende Homepage könnte ich auf DVD nachliefern.
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c) |
Etwa ab 2005 wurden öffentliche Parkplätze in der
.....Str. x vor allem mit den Mietern des
Nachbar-X-Mietshauses und von Kunden oder Lieferanten des
Fußbodenbelagsgeschäfts (Groß- und Einzelhandel) belegt. Seit
2010 gibt es eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der
Belegung von öffentlichen Stellplätzen durch den Mieter
Steuerberater-X im Nachbarn-X-Neubau .....Str. x
.....
Seine Mitarbeiter/innen sind auf der Home-page www...........de
angegeben. Somit kommen auch Klienten, Lieferanten u.ä. mit
ihren Kraftfahrzeugen.
Seit der Fertigstellung des Seniorenheims in Binzen,
Hauptstraße 2 (und tatsächlich Johann-Peter-Hebel-Str. 2) werden
öffentliche Parkplätze vom Seniorenheim benötigt.
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Dann wurde die Hausarztpraxis Binzen dort integriert, so dass
weitere Stellplätze benötigt werden. Einige Zeit später zog ein
weiterer Hausarzt aus einem Nachbarort in die Praxis ein. Für
die Mitarbeiter/innen und die Patient/innen werden daher
Parkplätze benötigt.
Soweit ich mich entsinne, hat schon früh ein Gemeinderat
bemängelt, dass es im Seniorenheim zuwenig Parkplätze geben
könnte.
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d) |
Zu den benötigten Stellplätzen des Nachbarn-X-Miethauses in der
.....Str. x ... gibt es Hinweise in meinen
Einwendungen im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung vom
13.10.2010. Anlage V4-19 Bis heute wird die im
Keller vorgesehene Garage nicht für die Mieter des Hauses
benutzt, sondern vermutlich privat oder gewerblich von Nachbar-X,
.....Str. x ..... Für die Mieter von 3 Etagen gibt
es nur einen Stellplatz, ansonsten werden öffentliche Parkplätze
benötigt.
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e) |
Laut Veröffentlichung im Gemeindeblatt von 2009 (Anlage V
4 - 1) sollte der Neubau von Nachbar-X und seinem Bruder
ein Wohngebäude mit Büro für einen Freiberufler sein.
Stattdessen wurde geplant, das Steuerberatungsunternehmen
........ unterzubringen, das relativ viele Mitarbeiter/innen und
Kunden hat. www..............de.
Aufgrund der Mitarbeiterzahl und der oft kommenden Kunden
wurden meiner Meinung nach zuwenig Parkplätze geplant. Die
bestehenden Parkplätze sind auch vom Untergrund unbequem.
Vermutlich um Abwassergebühren zu sparen, wurde ein spezielle
Art von gepresstem Kiesbelag aufgetragen.
Daher parken sowohl Mitarbeiter als auch Kunden oft an meiner
Grundstücksgrenze, für die ich Verkehrssicherungspflicht habe.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage für zwei PKW.
Die wird aber für das in .....Str. x ..... wohnende
Ehepaar Nachbarn-X genutzt. Ebenfalls wird das Grundstück zum
Parken für das Wohnmobil von ihnen genutzt.
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f)
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Die Existenz einer Hausarztpraxis ist natürlich sehr wichtig.
Dann kann man auch bei der Stellplatzpflicht großzügig sein. Sie
wird hier nur als Vergleich für die Ungerechtigkeit des
Landratsamts aufgeführt im Vergleich zu den anderen Argumenten.
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g) |
Mit Schreiben vom 29.08.2016 beschwerte ich mich über die
Stellplatzmängel und die Folgen durch den Polizeibericht
von 2009 im Auftrag von
Nachbarin-X. |
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Anlage V 4 - 25 |
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Antwortbrief vom 28.09.2016 an das Landratsamt |
Anlage V 4 - 26 |
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M.E. mangelhafte und unzureichende Antwort am 17.10.2016 |
Anlage V 4 - 27 |
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Darauf keine Antwort
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Erst im Juni 2017 gesetzliche Vorschriften für Stellplätze
gefunden |
Anlage V 4 - 28 |
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Brief vom 04.07.2017 an die Gemeinde und Landratsamt |
Anlage V 4 - 29 |
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Darauf keine Antwort |
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Ich beantrage daher, die vollständige, strukturierte
Beantwortung meines Briefes vom 29.08.2016 an das Landratsamt
Anlage V 4 - 25
mit Feststellung der tatsächlich vorhandenen Kraftfahrzeuge
und Lageplänen zu den Stellplätzen. Außerdem die Angabe, ob die
Stellplätze tatsächlich genutzt werden.
Dabei sollen die gesetzlichen Vorschriften konkret angegeben
bzw. deren Einhaltung belegt werden, z.B. mit Hilfe von Anlage
Anlage V 4 - 28
Abschließend nochmals die Feststellung, dass ich durch
Familie Nachbarn-X unangemessen viele rechtliche Nachteile
erleiden muss.
Mein Ruf ist ruiniert, ich bin durch den umfangreichen
Rechtsfall verschuldet.
Mein Traum, an meinem Lebenswerk "neuartiges
Mathematiklexikon" mit etwas Nachhilfe zu arbeiten, ist seit
2011 durch die vielen belastenden Rechtsfolgen gescheitert.
Dieser Rechtsfall dominiert mein Leben und ist durch die
vielen Ungerechtigkeiten eine enorme psychische Belastung.
Seit 2009 können meine Nachbarn-X und der Steuerberater sich
an meinen Belastungen erfreuen. Sehr oft gibt es aufgrund der
räumlichen Nähe Begegnungen. Und ich soll schweigen,
Ungerechtigkeiten akzeptieren, unauffällig sein und zahlen.
Dieses neue Verfahren belastet mich so, dass ich nicht sicher
bin, ob ich es überleben werde. Ich bin ziemlich geschwächt und
habe rechtsfallbedingte Gesundheitsprobleme.
Es ist ausgeschlossen, dass ich noch einmal ein normales
Leben führen kann.
G. Moser
Anlagen
1. Ereignisübersicht mit dem Landratsamt "Bau und Gewerbe"
2. Schriftwechsel V4 Landratsamt "Bau und Gewerbe" V 4 - 1
bis V 4 -29
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GM-Kommentar: Trotz vieler berechtigter Argumente keine
schnelle Reaktion von der Justiz.
Damit dient die Justiz faktisch als Dienstbotin für
Nachbarin-X |
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