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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anlage S 4 Brief an eine mögliche Zeugin

Veröffentlicht am 3. April 2023


Anlage S 4

Gertrud Moser, .................. 79589 Binzen, Tel.........................

Frau
........................................ (Tel. 07621/,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,)
...................

79589 Binzen

Montag, 8. Januar 2018

Sehr geehrte Frau .................................,

am 22.11.2017 standen Sie oben an der Blauenstraße mit ihrer Hundefreundin Frau .......... Sie haben dabei auf ihre Hundefreundin Frau .......... gewartet, die eine ehemalige Klassenkameradin ist.

Sie haben möglicherweise mitbekommen, dass ein Ereignis unten bei mir und Familie Nachbarn-X passiert ist. Ich bin dann mit meinem Minivan weggefahren und habe oben an der Einmündung zur Blauenstraße angehalten und Sie gefragt, ob Sie inhaltlich etwas mitbekommen haben. Sie haben verneint, was ich auch glaube.

Am 28.11.2017 war die Polizei ohne Vorankündigung bei mir. Ich erfuhr nur dass es eine Anzeige wegen Beleidigung gegen mich gibt. Die dazugehörige Aussage habe ich verneint und berichtigt. Mehr habe ich nicht erfahren, z.B. wer die Anzeige veranlasst hat.

Am gleichen Tag habe ich gegenüber der Polizei schriftlich eine Stellungnahme abgegeben, obwohl ich nur von einer Falschaussage wusste. Im Nachhinein habe ich erst am vergangenen Donnerstag erfahren, was noch so gegen mich vorliegt.
Dabei handelt es sich um weitere Falschaussagen.

Am 28.12.2017 bekam ich zum ersten Mal einen Strafbefehl in meinem Leben.
Darin waren nur zwei Worte, die eine Falschaussage sind.
Am gleichen Tag habe ich schriftlich sofortige Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt.

Als ich 04.01.2017 immer noch keine Antwort bekam, habe ich früh morgens ein Fax an das Amtsgericht geschickt und an meine beantragte Akteneinsicht erinnert.
Dann bin ich ungefähr um 9 Uhr zum Amtsgericht und wollte die Akteneinsicht endlich vornehmen. Nach einiger Zeit erfuhr ich, dass die zuständigen Mitarbeiter/innen abwesend sind. Mir wurde dann Akteneinsicht gewährt und ich habe Fotos davon gemacht.

Für einen Strafbefehl gibt es eine Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Daher muss ich spätestens am Donnerstag, den 11. Januar 2018 Einspruch erheben.

Obwohl ich am 28.11.2017 in meiner Stellungnahme Sie nicht namentlich erwähnt habe, kam die Polizei nicht auf die Idee, näher nachzufragen, z.B. nach Namen und Adresse.

Da Sie erst heute Kenntnis davon erhalten, ist es schwierig, sich an diesen Tag umfassend zu erinnern. Das halte ich für einen polizeilichen Ermittlungsfehler.
Das ist m.E. aber nicht der einzige.

Ich habe nun an Sie folgende Bitte:
 

1. Könnten Sie beschreiben, wo Sie mich gesehen haben ?
 
2. Können Sie sich erinnern, ob Sie Nachbarin-X mit Ihrem Hund gesehen haben. Wo haben Sie sie gesehen?
 
3. Als ich anhielt und mit Ihnen sprach, habe ich nicht gesehen, was hinter mir im Bereich zwischen Nachbarn-X, Steuerberater und meinem Grundstück passiert ist.
Haben Sie Erinnerung daran. Wenn ja, bitte aufschreiben.
 
4. Kurz bevor ich von meinem Stellplatz wegfuhr, kam Nachbar-X mit seinem PKW angefahren und hat wütend etwas zu gerufen.
Ich bin dann schnell weggefahren und habe oben bei Ihnen angehalten.
Ich habe nicht in den Rückspiegel geschaut und weiß daher nicht, was Nachbar-X gemacht hat.
Oder haben Sie Nachbarin-X sogar gesehen?
 
Da ich nachweislich seit 2009 nicht ordnungsgemäß von Rechtsanwälten vertreten wurde, ist mein langjähriger Rechtsfall zu einer großen Belastung geworden.
So wie ich es verstanden habe, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung (Strafverfahren), bei dem mich alleine, d.h. ohne Anwalt, wehre.

Lange Jahre habe ich geglaubt, dass ein Gericht Zeugen lädt, mit denen ich nur kurz oder gar nicht gesprochen habe, so dass sie von mir nicht beeinflusst werden.

Das ist bisher leider noch nie geschehen.
Von der Gegenseite sind Zeugen genannt und es wurden Ihnen teilweise Aussagen zugeordnet, die gar nicht stimmen können. Diese Zeugen wurden auch nicht geladen und zwei Anwälte haben trotz schriftlicher Hinweise von mir nichts getan. Als ich dann hinterher Anzeige wegen Prozessbetrug erstattete, wurde die Anzeige abgelehnt, d.h. es erfolgt auch keine staatliche Überprüfung.

Wir kennen uns schon seit Jahren und führen ab und zu Gespräche miteinander.

Daher können Sie Aussagen über mich machen, z.B. wie oft Sie mich sehen, wo Sie mich sehen.
Haben Sie mich jemals bei einer Aktivität gesehen, die strafbar sein könnte?

Meine Schilder am Zaun sind mir peinlich. Es ist eine Schande, wenn ich so in einem Rechtsstaat gegen Ungerechtigkeiten protestieren muss.

Ich lege nun diesen Brief zu meinen Einspruchsunterlagen dazu.

Im Übrigen gilt:

Was ich nicht getan habe und was ich nicht gesagt habe,
kann auch keiner gesehen oder gehört haben.


Mit freundlichem Gruß

G. Moser


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   03.04.2023

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