Binzen, 4. Januar 2018, ca. 6.45 Uhr
31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
Ihr Schreiben vom 22.12.2017, Eingang bei mir 28.12.2017,
Antrag auf schnellstmögliche Akteneinsicht vom
28.12.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein schnellstmögliches Akteneinsichtsgesuch haben
Sie nicht reagiert.
Morgen kann ich nicht kommen, weil ich zu einer wichtigen
Veranstaltung in die Schweiz fahre.
Ihr Strafbefehl enthält nur zwei Worte, die ich nicht
gesagt habe.
Seit 2009 bin ich in einem umfangreichen, ungerechten
Rechtsfall, der durch die AE
Nachbarin-X ausgelöst wurde.
Ihre angebliche Ehrverletzung ist für mich eine
Lachnummer, wenn man meinen Rechtsfall betrachtet und ihre
Aktionen und Falschaussagen gegen mich. Nachweislich hat sie
mein Leben zerstört, weil sie bedingungslos von der Polizei, dem
Landratsamt Lörrach und der Justiz unterstützt wird.
Mit diesem Schreiben muss ich wieder an ein wichtiges
Recht
zu meinen Gunsten erinnern.
Ich möchte heute noch zur Akteneinsicht kommen!
Daher bitte ich um telefonischen Rückruf 07621/.......
Falls ich gerade nicht erreichbar bin, meldet sich nach gewisser
Zeit meine Mailbox
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
|