Gertrud Moser am 29.06.2023 zu ST/0650523/2023
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Bekanntlich habe ich seit November 2019 eine weitere Homepage zur
Polizei- und Justizungerechtigkeit veröffentlicht:
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de
Dort gibt es die Schaltfläche „Tatsachenberichte“, wo man
unzählige Online-Dokumentationen zu Kriminalfällen im In- und Ausland
findet.
Fast alle habe ich aufgerufen und habe daher ein umfangreiches Wissen
über Polizei- und Justizverhalten in verschiedenen demokratischen
Staaten.
Besonders aufgepasst habe ich, wie Polizei und Justiz Falschaussagen
erkennen und feststellen können.
Dazu gibt es weltweit viele sehr fähige Polizei- und Justizangehörige.
Meine Rechtsfall-Homepage
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
dokumentiert seit 2009, dass es ziemlich viele unfähige, faule,
skrupellose und rechtsstaatfeindliche Angehörige bei der Polizei und
Justiz gibt.
So werden Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten verweigert und
dabei subjektive Kommentare abgegeben, die meine Nachbarin-X eindeutig
begünstigen und sie so praktisch zu neuen Falschaussagen animieren.
Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat bisher zwei Strafverfahren gegen
mich eingeleitet, die offensichtlich nicht dem Strafrecht entsprechen.
Wie viele Bürger/innen gibt es dann noch, die unter einer derartigen
Willkür der Lörracher Staatsanwaltschaft leiden müssen?
Aufgrund meiner diversen Schreiben an das Innenministerium BW und an
das Justizministerium BW ist klar, dass dieses rechtsstaatfeindliche
Verhalten akzeptiert wird.
Das belegt zum Beispiel das Schreiben vom Justizministerium BW vom 4.
Mai 2023.
Eigentlich wollte ich darauf antworten, habe es aber noch nicht getan,
weil es sicherlich sowieso zwecklos ist.
Mit schwarzem Humor gesehen, ist es amüsant, vor allem der Rat,
dass ich einen Rechtanwalt beauftragen soll.
Oder der Hinweis, dass die Justiz unabhängig ist und somit das
Justizministerium nicht aktiv werden kann.
Anlage
Mit freundlichem (?) Gruß
G. Moser
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