Anzeigesache gegen "Zeuge-X"
wegen Verleumdung u.aIhre Eingabe vom 24.12.2018 auf
meinen Bescheid vom 03.12.2018 (Az.: 5 Zs 2128/18)
Sehr geehrte Frau Moser,
auf Ihre Eingabe habe ich die Angelegenheit nochmals geprüft.
Auch unter Berücksichtigung Ihres weiteren Vorbringens sehe ich
keinen Grund, von meinem Bescheid vom 03.12.2018 abzuweichen.
Ich weise darauf hin, dass ich den Vorgang mit diesem
Bescheid als abgeschlossen betrachte und weitere Eingaben, die
sich auf den wiederholt geprüften Sachverhalt beziehen, nicht
mehr beantworten kann.
Mit freundlichem Grüßen
Im Auftrag
gez. Schremb
Erste Staatsanwältin |