In dem Strafverfahren gegen
G.......... Moser
wegen verbotene Mittlungen über GerichtsverhandlungenSehr
geehrte Frau Moser,
anliegend erhalten Sie den Strafbefehl vom 12.10.2018.
Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu
einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum
Gericht.
Die Einzelheiten zur Einlegung eines Einspruchs entnehmen Sie
der dem Strafbefehl beigefügten Rechtsmittelbelehrung.
Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der
Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rechnung mit
Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße), soweit darauf
erkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die
Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht
an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft
Freiburg im Breisgau, Zweigstelle Lörrach zu richten.
Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der
Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen
wollen - sofern die Ratenzahlung nicht schon bewilligt wurde -,
können Sie diesen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft
Freiburg im Breisgau, Zweigstelle Lörrach einreichen.
Bitte unbedingt beachten:
Falls Sie den Einspruch per Fax einlegen, muss das Fax
persönlich unterschrieben sein!
Mit freundlichen Grüßen
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Justizfachangestellte |