Moser-Adresse...............
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Abgabe an der Infothek Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
31 Cs 86 Js
17536/17
Strafbefehl gegen
G....... Moser wegen Beleidigung
Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 27.08.2018,
Eingang bei mir am 29.08.2018
Fortsetzung der
menschenverachtenden Behandlungsweise durch die Polizei, die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mit jahrelanger
Begünstigung der AE Nachbarin-X
31. August 2018
Ihr Schreiben scheint kein Aprilscherz zu sein, obwohl ich es
dafür halten könnte.
Das Datum passt natürlich nicht dazu.
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1. |
Es enthält keinen Hinweis,
dass mein umfangreicher, begründeter Einspruch ab dem 10. Januar
2018 angenommen oder abgelehnt wurde.
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2. |
Es enthielt auch kein Schreiben,
dass vom zuständigen Richter Frick unterzeichnet wurde.
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3. |
Ich weiß im Moment nicht,
ob meine Eingabe vom 24.08.2018 beachtet wurde oder nicht.
Denkbar wäre eine schnelle Reaktion darauf von Ihnen, damit die
AE Nachbarin-X weiterhin von der Polizei und Justiz bei ihren
falschen Verdächtigungen unterstützt wird, d.h. diese notorische
Lügnerin wird immer noch nicht zur Rechenschaft gezogen.
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4. |
Ich empfinde es als Frechheit, mir auch noch ein Formular mit
meiner Absenderanschrift zum Unterschreiben beizulegen und
Nichtreagieren bzw. Schweigen als Zustimmung zur Zahlung
auszulegen.
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5. |
Ansonsten weise ich noch auf die umfangreichen Eingaben von
Rechtsanwalt Anwalt 12
hin, wodurch verschiedene Aktenzeichen entstanden sind und die
für ihn nahezu kostenlos sind.
Die zuständigen Richter/innen sind sehr fleißig und
bearbeiten seine Eingaben. In diesen Eingaben wimmelt es nur
noch von beleidigenden, negativen Äußerungen über mich.
Bei meinen Eingaben gegen den Strafbefehl habe ich keine
Bearbeitungshinweise, die eines Rechtstaates würdig.
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6. |
Abschließend noch einige Online-Informationen,
die belegen, dass dieses Strafbefehls-Verfahren aufgrund von
Mängeln gegen mich rechtswidrig ist.
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G. Moser |
Anlage
Der Text zu dieser Anlage fehlt hier, weil es ein Text aus
dem Internet ist. Daher nur der Link dazu:
https://www.gmbh.management/wissen1/kein-rechtliches-gehoer-im-ermittlungsverfahren/
KEIN RECHTLICHES GEHÖR IM
ERMITTLUNGSVERFAHREN
Dieser Artikel erschien zuerst auf https://www.strafakte.de/
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G. Moser |