Ihre Schreiben vom 24. und 26.05.2018.
Sehr geehrter Frau Moser,
soweit Sie im Zusammenhang mit dem o.g. Ermittlungsverfahren
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen POK L. erstattet haben, wurde
diese inhaltlich nicht ausgeführt. Die in Bezug genommene Anlage
(Anlage 3) lag nicht bei.
Dienstaufsichtsrechtlich ist daher hier nichts weiter zu
veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Heering
ausgefertigt
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Justizfachangestellte
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