31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
Ihr Schreiben vom 22.12.2017, Eingang bei mir 28.12.2017,
Akteneinsicht erst am 04.01.2018 möglich !
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich festgestellt habe, dass meine Faxe mit epost nicht
so leicht lesbar sind, schicke ich künftig Emails,
wenn das Schreiben nicht höchste Bedeutung hat.
Beiliegend ein Brief an die Polizei mit verschiedenen Fragen zu
einem Polizeibericht, der einen Strafbefehl gegen mich ausgelöst
hat.
Gestern habe ich bei der Infothek Unterlagen zum Einspruch
abgegeben.
Mein heutiges Schreiben an die Polizei gehört natürlich auch
dazu.
Sobald ich von der Polizei eine Antwort bekomme, werde ich die
Antwort an Sie weiterleiten.
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
Tel. 07621/..................
Dateianhänge
• 2017-01-11-an-polizei.pdf
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