Am 09.10.2018 fand ich mittags im Briefkasten einen Brief vom
Gerichtsvollzieher vor als ich mit meiner Hündin wegfahren
wollte. Darüber bin ich sehr erschrocken, weil ich nicht mit
einer solchen Maßnahme gerechnet hatte. Als ich das bzw. die
darin enthaltenen Unterlagen ansah, entdeckte ich Anwalt 12 als
Auftraggeber. Da ich diese Aktion für einen Irrtum hielt, rief
ich den Gerichtsvollzieher an.
Der meinte aber, dass diese Maßnahme schon rechtens sei.
Ich machte dann mit meiner Hündin unter Schock einen
Spaziergang.
Ich bekam unterwegs so heftige Herzbeschwerden, dass ich Angst
hatte.
Dabei fiel mir ein, dass mein Testament doch noch nicht
vollständig war.
Später zuhause schaute ich mir auf dieser Homepage die
zugehörigen Ereignisse an. Dann recherchierte ich noch im
Internet und begriff dann, warum der Gerichtsvollzieher aktiv
wurde. Genau innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des
Kostenfestsetzungsbeschlusses hatte ich an Anwalt 12 zu zahlen.
Daher habe ich 48,15 € per Online-Banking bezahlt.
Wie auf diesen Seiten zu erkennen ist, gibt es unzählige
Ereignisse bzw. Schreiben im Zusammenhang mit meinem ehemaligen
Anwalt 12.
Es gibt hier jede Menge von Pflichtverletzungen von ihm
mir gegenüber.
Er darf auch vor den Augen der Gerichte und von Anwalt 14 mit
beleidigen und nicht ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen,
mich erfolglos auf Zahlungen von nicht berechtigten
Rechnungen verklagen und nicht zulässige Aufrechnungen
vor Gericht einreichen.
Es gibt eine umfangreiche Klage von mir gegen ihn
3 C 449/18.
Einen sehr ähnlichen Klageentwurf mit Streitwert 10.000 € habe
ich an den Rechtsschutz geschickt und dafür die Erlaubnis
erhalten, mit einem Anwalt in der 1. Instanz zu klagen.
Diesen Klageentwurf hat dann Anwalt 14 bekommen. Er war aber
nur bereit, einen kleinen Ausschnitt beim Amtsgericht Lörrach
einzuklagen: 3 C
458/18.
Aufgrund der kurzen Klage war mir klar, dass damit kein
richtiger Erfolg erreicht werden kann.
Und so kam es auch. Im Moment läuft die Berufung beim
Landgericht für die 2. Klage
3 C 458/18.
Daher gibt es meine alleingeschrieben Klage. Diese
wollte ich nach der Klageeinreichung von Anwalt abgeben.
Aufgrund einer Email von ihm, nach der er seine Klage
eingereicht hat, reicht ich dann meine ein.
Diese Information war falsch. Daher hat meine Klage das
"kleinere" Aktenzeichen.
Am Urteil von 3 C
449/18 kann man erkennen, dass ich als Nichtjuristin einen
wichtigen Fehler gemacht habe: Keine getrennte
Betragsangaben für Persönlichkeitsverletzungen u.ä. und
Anwaltshonorarminderung.
Daher musste ich 438 € Gerichtskosten und 588,80
€ an Anwalt 12 bezahlen.
Am 1. Aug. 2018 ging der
Kostenfestsetzungsbeschluss ein.
Am 15. Aug. 2018 mussten die 588,80 € spätestens bei
Anwalt 12 eingegangen sein.
Am 20. Juni 2018 reichte Anwalt 12 eine unzulässige
Aufrechnung mit nicht bestehenden Forderungen gegen
mich ein, und zwar zwei Aktenzeichen
3 C 449/18
und 3 C 458/18.
Mehr 1
Mehr 2
Am 13. Aug. 2018 beantragte Anwalt 12 ein PKH-Gesuch
dafür.
Am 14. Aug. 2018 schickte ich per Postbrief eine
Aufrechnung von mir an Anwalt 12.
Mehr...
Am 16. Aug. 2018 erteilte Anwalt 12 einen
Vollstreckungsauftrag.
Am 16. Aug. 2018 schickte mir Anwalt 12 einen Brief,
dass keine Aufrechnung möglich ist und kündigte die Zwangsvollstreckung gegen mich
an.
Mehr...
Am 17. Aug. 2018 überwies ich am frühen Morgen die
588,80 € per Online-Banking, so dass das Geld am gleichen
Tag bei ihm ankam.
Am 23. Aug. 2018 Beschluss für PKH-Bewilligung
Am 25. Aug. 2018 unterschrieb Anwalt 12 den Antrag auf
Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht Lörrach
Am 9. Okt. 2018 kam der Brief mit der
Zwangsvollstreckung an. Danach sollte ich 48,15 €
bezahlen. Nach dem ersten Schock habe ich die Gründe dieses
"Ereignisses" genauer untersucht und am gleichen Tag diesen
Betrag per Online-Banking bezahlt.
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