23.06.2008
Grundstücksgrenze zwischen Nr. 7... und Nr. 7.. (Flurkarte
Binzen)
– Bitte um Entfernung der Neuanpflanzungen von Sträuchern und Bäumen
einschließlich des Bambus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß nicht, wie die Eigentumsverhältnisse im Haus nebenan sind.
Früher gab es einen Fußweg zwischen beiden Grundstücken, der jeweils von Mauern
mit Maschendrahtzaun begrenzt war. Irgendwann wurde er durch das Grundstück
Nr. 7.... (Flurkarte Binzen
) versperrt bzw. dort entfernt.
Da ich lange Jahre woanders wohnte, habe ich die Nutzung des ehemaligen Fußweges
nicht genau mitbekommen. Sie hatten Mieter. Vorne wurde eine Strauchanpflanzung
gemacht, die Herr Nachbar-x senior meines Wissens pflegte.
Meine Mutter entfernte im restlichen Teil zu stark wuchernde Pflanzen. Ob die Mieter
bei dieser Tätigkeit auch beteiligt waren, weiß ich nicht. Aufgrund der Schilderungen
meiner verstorbenen Mutter vermutlich nicht.
In den letzten Jahren habe ich auch stark wuchernde Pflanzen entfernt. Für mich
wird das Betreten dieses Grenzbereichs durch Ihre Anpflanzungen und Lagerung
diverser Gegenstände schwieriger.
Vor einigen Jahren oder auch länger haben Sie Ihren Zaun entfernt. Damit haben Sie meiner Meinung nach nicht mehr Rechte an dieser Grenzfläche erhalten.
Bei Ihrer relativ relative neuen Überdachung habe ich zugestimmt, dass von der
Straße her der Zugang versperrt wird. Damit habe ich keine Zusage für ein Sondernutzungsrecht
gegeben.
Beiden Häusern fehlen Garagen. Falls jemals Garagen gebaut werden, ist für beide
Seiten die genaue Grenze wichtig, weil der zur Verfügung stehende Platz relativ
schmal ist.
Nach dem baden-württembergischen Nachbarschaftsrecht dürfen in dieser Grenzfläche
weder Sträucher noch Bäume gepflanzt werden. Bambus gehört laut Rechtssprechung auch zu dieser Gruppe. Ich bitte Sie daher alle Sträucher, Bäume
und den Bambus zu entfernen, außer den Büschen, die schon seit Jahren für etwa
zwei bis drei Meter von der Straße entfernt stehen.
Der Fußweg war früher steinig. Wenn jetzt stark wuchernde Pflanzen in diese Grenzfläche
kommen, können sie später nur mit viel Aufwand entfernt werden.
Falls Sie meine Büsche und Bäume stören, z.B. der Höhe wegen, schneide ich sie
gerne zurück.
Mein früherer Vorschlag, die Grenzfläche mit Walderdbeeren zu bepflanzen, weil sie
nicht tief wurzeln und somit leicht entfernt werden könnte, fand bei Herrn
Nachbar-x junior keinen Gefallen.
Mit der Begründung, dass weniger „Unkraut wachsen soll" habe ich der Auflage von
Pflastersteinen zu gestimmt. Natürlich wuchs es trotzdem durch.
Vor einiger Zeit haben Sie eine Neupflasterung vorgenommen, dann nochmals Änderungen
und dann die Bepflanzung.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der bisherigen Nutzung ein Gewohnheitsrecht oder
Sondernutzungsrecht verbinden, d.h. somit eine nicht gleichberechtigte Nutzung der
Grenzfläche.
Ich bin der Meinung, dass Sie dieses Recht noch nicht haben.
Mit freundlichem Gruß
Moser
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