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Brief an die Nachbarn, junior 


23.06.2008

Grundstücksgrenze zwischen Nr. 7... und Nr. 7.. (Flurkarte Binzen)
– Bitte um Entfernung der Neuanpflanzungen von Sträuchern und Bäumen einschließlich des Bambus

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß nicht, wie die Eigentumsverhältnisse im Haus nebenan sind.

Früher gab es einen Fußweg zwischen beiden Grundstücken, der jeweils von Mauern mit Maschendrahtzaun begrenzt war. Irgendwann wurde er durch das Grundstück Nr. 7.... (Flurkarte Binzen ) versperrt bzw. dort entfernt.

Da ich lange Jahre woanders wohnte, habe ich die Nutzung des ehemaligen Fußweges nicht genau mitbekommen. Sie hatten Mieter. Vorne wurde eine Strauchanpflanzung gemacht, die Herr Nachbar-x senior meines Wissens pflegte.
Meine Mutter entfernte im restlichen Teil zu stark wuchernde Pflanzen. Ob die Mieter bei dieser Tätigkeit auch beteiligt waren, weiß ich nicht. Aufgrund der Schilderungen meiner verstorbenen Mutter vermutlich nicht.

In den letzten Jahren habe ich auch stark wuchernde Pflanzen entfernt. Für mich wird das Betreten dieses Grenzbereichs durch Ihre Anpflanzungen und Lagerung diverser Gegenstände schwieriger.

Vor einigen Jahren oder auch länger haben Sie Ihren Zaun entfernt. Damit haben Sie meiner Meinung nach nicht mehr Rechte an dieser Grenzfläche erhalten.

Bei Ihrer relativ relative neuen Überdachung habe ich zugestimmt, dass von der Straße her der Zugang versperrt wird. Damit habe ich keine Zusage für ein Sondernutzungsrecht gegeben.
Beiden Häusern fehlen Garagen. Falls jemals Garagen gebaut werden, ist für beide Seiten die genaue Grenze wichtig, weil der zur Verfügung stehende Platz relativ schmal ist.

Nach dem baden-württembergischen Nachbarschaftsrecht dürfen in dieser Grenzfläche weder Sträucher noch Bäume gepflanzt werden. Bambus gehört laut Rechtssprechung auch zu dieser Gruppe. Ich bitte Sie daher alle Sträucher, Bäume und den Bambus zu entfernen, außer den Büschen, die schon seit Jahren für etwa zwei bis drei Meter von der Straße entfernt stehen.

Der Fußweg war früher steinig. Wenn jetzt stark wuchernde Pflanzen in diese Grenzfläche kommen, können sie später nur mit viel Aufwand entfernt werden.
Falls Sie meine Büsche und Bäume stören, z.B. der Höhe wegen, schneide ich sie gerne zurück.

Mein früherer Vorschlag, die Grenzfläche mit Walderdbeeren zu bepflanzen, weil sie nicht tief wurzeln und somit leicht entfernt werden könnte, fand bei Herrn Nachbar-x junior keinen Gefallen.
Mit der Begründung, dass weniger „Unkraut wachsen soll" habe ich der Auflage von Pflastersteinen zu gestimmt. Natürlich wuchs es trotzdem durch. 

Vor einiger Zeit haben Sie eine Neupflasterung vorgenommen, dann nochmals Änderungen und dann die Bepflanzung.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der bisherigen Nutzung ein Gewohnheitsrecht oder Sondernutzungsrecht verbinden, d.h. somit eine nicht gleichberechtigte Nutzung der Grenzfläche.
Ich bin der Meinung, dass Sie dieses Recht noch nicht haben.

Mit freundlichem Gruß
Moser


Geändert am:   28.01.2019

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